Frage an Michaela Engelmeier von Hans-Jürgen W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Engelmeier,
Es geht es um die Landwirtschaft, die ja sehr stark am Steuerzahler hängt. Manche bezeichnen diese ja schon als Sozialhilfeempfänger der Güteklasse 1.
Nun denn.
Meine Frage geht in diese Richtung. Zur Zeit sind Fahrzeuge die ausschließlich in oder für Land und Forstwirtschaftlichebetriebe im Sinne des Steuerrechts , von der Steuer befreit. Soweit sicherlich faktisch richtig, oder ?
Nun sollte das Deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz dahingehend geändert werden, um Fahrzeuge, die "zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen" eingesetzt werden, von der Kfz-Steuer zu befreien.
Ist das schon geschehen ?
Die andere Frage geht in die Richtung Griechenland: Es ist sicherlich bekannt, das griechische Reeder kaum Steuern zahlen. Ich habe nun gehört, das der Bundesrat beschlossen hatte, dass Reeder praktisch die gesamte von den Seeleuten gezahlte Lohnsteuer behalten dürfen. Arbeitgeber von Seeleuten auf deutsch geflaggten Schiffen dürfen bisher schon 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer behalten, wenn die Besatzung mehr als 183 Tage zusammenhängend angeheuert ist. Bis 2020 dürfen sie nun die gesamte Lohnsteuer einbehalten.
Stimmt das ?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Welke