Frage an Michaela Engelmeier von Hans-Jürgen W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Engelmeier,
herzlichen Dank für die Antwort auf meine Frage, so lerne ich auch etwas dazu.
Nun geht es um die Landwirtschaft, die ja sehr stark an dem Willen des Finanzministers hängt.
Meine Frage geht in diese Richtung. Zur Zeit sind Fahrzeuge die ausschließlich in oder für Land und Forstwirtschaftlichtebetriebe im Sinne des Steuerrechts , von der Steuer befreit. Soweit sicherlich faktisch richtig, oder ?
Nun sollte das Deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz dahingehend geändert werden, um Fahrzeuge, die "zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen" eingesetzt werden, von der Kfz-Steuer zu befreien.
Ist das schon geschehen ?
Die andere Frage geht in die Richtung Griechenland: Es ist sicherlich bekannt, das griechische Reeder kaum Steuern zahlen. Ich habe nun gehört, das der Bundesrat beschlossen hatte, dass Reeder praktisch die gesamte von den Seeleuten gezahlte Lohnsteuer behalten dürfen. Arbeitgeber von Seeleuten auf deutsch geflaggten Schiffen dürfen bisher schon 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer behalten, wenn die Besatzung mehr als 183 Tage zusammenhängend angeheuert ist. Bis 2020 dürfen sie nun die gesamte Lohnsteuer einbehalten.
Stimmt das ?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. W.
Frage von Herrn Welke:
Nun geht es um die Landwirtschaft, die ja sehr stark an dem Willen des Finanzministers hängt.
Meine Frage geht in diese Richtung. Zur Zeit sind Fahrzeuge die ausschließlich in oder für Land und Forstwirtschaftlichte Betriebe im Sinne des Steuerrechts , von der Steuer befreit. Soweit sicherlich faktisch richtig, oder ?
Nun sollte das Deutsche Kraftfahrzeugsteuergesetz dahingehend geändert werden, um Fahrzeuge, die "zur Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahmen" eingesetzt werden, von der Kfz-Steuer zu befreien.
Ist das schon geschehen ?
Zu Frage 1
Jein, eine generelle Befreiung von Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer, die zu Pflege von Streuobstwiesen und für andere landschaftspflegerische Maßnahme eingesetzt werden, besteht nicht.
Anlässlich der Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund wurden allerdings die Anwendungsvorschriften zum Kraftfahrzeugsteuergesetz (nunmehr in den Dienstvorschriften des Zolls) aktualisiert. Dabei wurde geregelt, dass eine Steuerbefreiung gewährt wird, wenn der die Streuobstwiesen bewirtschaftende Betrieb am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. Die Fahrzeuge sind somit steuerbefreit, wenn das Obst aus der Streuobstwiese verkauft wird. Wird das Obst nur zum Eigenverbrauch angebaut, wird keine Steuerbefreiung gewährt.
Frage 2 von Herrn Welke:
Die andere Frage geht in die Richtung Griechenland: Es ist sicherlich bekannt, das griechische Reeder kaum Steuern zahlen. Ich habe nun gehört, das der Bundesrat beschlossen hatte, dass Reeder praktisch die gesamte von den Seeleuten gezahlte Lohnsteuer behalten dürfen. Arbeitgeber von Seeleuten auf deutsch geflaggten Schiffen dürfen bisher schon 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer behalten, wenn die Besatzung mehr als 183 Tage zusammenhängend angeheuert ist. Bis 2020 dürfen sie nun die gesamte Lohnsteuer einbehalten.
Stimmt das ?
Zu Frage 2
Ja, ist auch nicht nach meinem Geschmack.
Steuervorteile für privilegierte Gruppen sind kein SPD Anliegen, sondern eher das einer gelb/magentafarbenen Posterboypartei, welche gerne noch eine Schaufel auf bereits große Haufen draufwirft. (siehe Hotelier Steuer)
Ausnehmen würde ich dabei eine Gruppe der Gesellschaft: und das sind Kinder. Wenn man es ernst meint mit guter Steuerpolitik, und nicht nur wie die Linken (Kinderarmut abschaffen) und die CDU (damit Familien es in Deutschland kinderleichter haben) Plakate klebt und Sonntagsreden hält, ist es denkwürdig, allen Kinderprodukten wie Windeln, Kinderkleidung, Schulbedarf und Spielsachen einen reduzierten Steuersatz zu ermöglichen. Das finde ich gerecht. Ich werde dieses Konzept bei meiner Wiederwahl in den Bundestag einbringen.
Da Sie ja sehr steuerinteressiert sind, empfehle ich Ihnen zum Nachlesen meine Homepage, dort finden Sie unter http://www.michaela-engelmeier.de/spd-waehlen-fuer-gerechte-steuern/
die Vorstellungen zur Steuerpolitik der SPD.
Mit briefreundschaftlichen Gruß
Michaela Engelmeier MdB