Frage an Michaela Engelmeier von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Engelmeier,
ich bin als rechtlicher Betreuer seit 2003 tätig. Es steht ein Gesetzgebungsverfahren an, welches u. a. auch die Vergütungsfrage dieser Tätigkeit neu behandeln wird. Die Kosten der Betreuervergütungen werden von den jeweiligen Landeshaushalten getragen. Hier zeigt sich, dass die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sich schwer mit einer für mich längst fälligen Anpassung tun.
Meine konkreten Fragen an Sie:
1. Wie schätzen Sie die Arbeit der rechtlichen Betreuung ein?
2. Wird das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren von Ihnen unterstützt?
3. Können Sie auch auf Länderebene Ihre Position mit einfließen lassen?
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Holger Wachtmeister
Sehr geehrter Herr Wachtmeister,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihre Frage.
1. Wie schätzen Sie die Arbeit der rechtlichen Betreuung ein?
Ich schätze die Arbeit der Betreuer sehr, da ich weiß welche Verantwortung mit der gesetzlichen Betreuung eines Menschen verbunden ist und mit welchem Engagement viele Betreuer ihre Arbeit erledigen.
2. Wird das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren von Ihnen unterstützt?
Ja, ich habe das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren (Ehegattenbeistand und
Betreuervergütung) unterstützt und unterstütze es auch weiterhin. Der Gesetzesentwurf ist im Bundestag verabschiedet worden.
Da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, muss im Bundesrat
beraten und beschlossen werden. Wann dieses geschehen wird, kann ich nicht
sagen.
3. Können Sie auch auf Länderebene Ihre Position mit einfließen lassen?
Bedingt, da die SPD in Nordrhein Westfalen nicht mehr Regierungspartei ist.
Innerhalb meiner Partei werde ich meine Position vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Engelmeier, MdB