Frage an Michaela Engelmeier von K.U. M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Engelmeier-Heite,
in einer anderen Antwort zu TTIP und Ceta auf dieser Plattform schrieben Sie folgendes:
"Ich bekräftige meine Kritik an Investor-Staat-Schiedsverfahren. Zwischen entwickelten Rechtssystemen sind sie entbehrlich."
Vor einiger Zeit wurde ein Antrag der Grünen auf Debatte zu diesem Thema abschlägig beschieden mit dem Argument, man könne darüber erst debattieren, wenn ein Vertragsentwurf vorliege.
Nun liegt er vor, und in der jüngsten Bundestagsdebatte zu diesem Thema sagte Ihr Parteivorsitzender Gabriel sinngemäß, den Investorenschutz könne man wohl nicht mehr aus dem ausgehandelten Ceta herausverhandeln. Sein Argument, "alle anderen sind dafür" ist das Schwächste, was ich je von einem Minister gehört habe. (Sie kennen doch den Spruch: Sch.... schmeckt gut, eine Milliarde Fliegen können sich nicht irren.)
Wie soll ich diesen Ablauf verstehen? Erst soll nicht über "ungelegte Eier" debattiert werden, und wenn die Eier gelegt worden sind, dann kann über den Inhalt des Eies auch nicht mehr geredet werden.
Herr Gabriel sagte ferner, der Investorenschutz in Ceta sei so schwach, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Ja, wenn das so ist, müssten Sie und andere SPD-Kolleginnen u. Kollegen doch fragen, warum der Investorenschutz dennoch im Vertrag bleiben muss.
Ich frage Sie darum: Sehen Sie nicht die Gefahr, das seit 1949 bewährte System der Gewaltenteilung zugunsten einiger weniger auszuhöhlen? Das GG sieht eine unabhängige Judikative vor, von einer Teilprivatisierung der Justiz mit Gerichten ohne ordentliche Richter, ohne Revisionsmöglichkeit, ohne Öffentlichkeit ist dort nicht die Rede.
Kennen Sie ein schlagkräftiges Argument, welchen Nutzen eine solche Privatjustiz für 500 Mio EU-Bürger hat? Warum reicht die öffentliche Justiz nicht aus?
Mit freundlichem Gruß
K.U.Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
unser Parteivorsitzender Sigmar Gabriel hat im Interview mit dem SPIEGEL in der letzten Woche angesprochen auf den Investorenschutz, mit dem Unternehmen vor Schiedsgerichten gegen belastende Gesetze im Ausland vorgehen können, geantwortet: „Ich glaube, dass die Schiedsgerichte, wie wir sie bislang kennen, schlecht und zum Teil nicht nur überflüssig sind, sondern sogar gefährlich sein können. Darauf haben wir aber schon reagiert. Beim Freihandelsabkommen mit Kanada hat Europa dafür gesorgt, dass der Investitionsschutz deutlich besser und rechtsstaatlicher ist als in vielen anderen Abkommen. Das können wir noch weiter verbessern. Auch die Kanadier haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen damit gemacht. Beim Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kanada sieht es derzeit so aus, dass eine komplette Streichung des Investitionsschutzkapitels von niemandem in Europa unterstützt wird. Auch von keiner sozialdemokratischen Regierung. Wir werden weiter versuchen, Verbesserungen gemeinsam mit anderen zu erreichen. Am Ende werde ich – wie ich es in der SPD zugesagt habe und wir es auch beschlossen haben – selbstverständlich den SPD Parteitag beziehungsweise den Parteikonvent vor der Abstimmung um Zustimmung bitten. Und ich bin sicher: die SPD wird sich nicht gegen ganz Europa und gegen alle anderen sozialdemokratischen Regierungen in Europa stellen.“
Ich persönlich sehe das Investor-Staat-Schiedsverfahren kritisch und in unserem Rechtssystem für entbehrlich. Auch weiss ich aus Gesprächen in Brüssel, dass das Europäischen Parlament s (EP), bereits mehrfach gegenüber der EU-Kommission klargestellt hat, dass es den Rechtsweg vor normalen Gerichten und Staat-zu-Staat-Streitbeilegungsverfahren bevorzugt.
Da das ganze Thema sehr komplex ist, lasse ich mich vor den Sitzungen zu diesem Thema, an denen ich teilnehme, ausführlich informieren, um für mich eine Entscheidung
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Engelmeier MdB