Frage an Michaela Engelmeier von Sascha D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Engelmeier,
Der BFV hat folgenden Regelung nach Verbandstagsbeschluss aufgenommen:
"Die Vereine und deren Mitglieder sind verpflichtet jede Mitwirkung an Wettkämpfen und Veranstaltungen mit Fußballbezug außerhalb des Spielbetriebs des BFV und ohne dessen Genehmigung zu unterlassen."
Mich beschäftigt nun Folgendes:
1. "Veranstaltungen mit Fußballbezug" umfasst unter anderem den Stadionbesuch, den Schulsport oder ein Kickerspiel. Da diese Regelung nur bei Anzeige beim Sportgericht zur Anwendung kommt ist dies eine Einladung zur Willkür, da nahezu jeder lizensierte Spieler in Bayern hundertfach gegen diese Regelung verstößt. Mich beunruhigt insbesondere, dass ein solch erheblich Eingriff in das Privatleben eines Menschen, auf Grund dessen Verbandszugehörigkeit, in krassem Widerspruch zu GG Art. 2 steht. Insbesondere handelt jedoch hier ein Sportverein entgegen seinen Statuten indem er den Sport einschränkt anstatt ihn zu fördern.
2. Insbesondere bereitet mir der Schulsport große Sorgen. Die Formulierung verlangt klar auch eine Genehmigung zur Teilnahme am Schulsport und könnte so Lizenzspieler/innen, auf Grund der Priorisierung des Fußballs gegenüber dem Schulsport in Verbindung mit der Angst vor einer Strafe, dazu verleiten dem Schulsport fern zu bleiben. Ist es überhaupt rechtlich zulässig die Wahrnehmung der Schulpflicht durch die zusätzliche Genehmigungspflicht weiter einzuschränken?
Zusammengefasst halte ich obige Regeländerung für sehr gefährlich im Hinblick auf die Freiheit der bayerischen Fußballspieler, deren Bürgerrechte hier enorm eingeschränkt werden.
Ich denke es ist im Interesse der Politik, insbesondere des Sportausschusses, die Freiheit des Sportes und die Förderung dessen zu stärken.
Daher wende ich mich an Sie mit der Bitte gegen diese Regelung, notfalls rechtlich, vorzugehen.
Alternativ würde ich mich freuen wenn Sie mir kurz aufzeigen würden welche Schritte ich gehen muss um gegen diese Regelung vorzugehen.
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Düerkop,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 28.11.14.
Ich bin ganz bei Ihnen, wenn es darum geht, dass der organisierte Vereins- oder Verbandssport nicht dem Schulsport oder individuellen Freiheitsrechten entgegenstehen darf. Ehrlicherweise muss aber auch gesagt werden, dass mir ein solcher Fall bisher nicht bekannt ist.
Wie Sie selbst feststellen, ist der unbestimmte Begriff der "Veranstaltung mit Fußballbezug" der eigentliche Knackpunkt. Inwieweit ein solch unbestimmter Begriff vor dem Sportgericht bestand hat bzw. wie er ausgelegt wird, bleibt meiner Meinung nach bis zum Präzedenzfall spekulativ. Die Beurteilung, inwiefern diese Regelung verfassungskonform ist, obliegt nicht der Legislative, sondern der Gerichtsbarkeit. Die Aufgabe der Sportpolitik ist es auch den organisierten Sport kritisch zu begleiten und dessen Autonomie zu wahren und zu respektieren. Dabei gilt, dass der organisierte Sport formale Regeln (durch-)setzen kann, sofern diese mit dem allgemeinen Rechtsrahmen der Bundesrepublik konform sind. Vor diesem Hintergrund werde ich das Thema in die sportpolitischen Gremien auf Bundes- und Landesebene einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Engelmeier, MdB