Frage von Kaspar K. • 18.09.2021
Antwort von Michael Wassmann Die PARTEI • 19.09.2021
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.