Frage von Kaspar K. • 18.09.2021
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Antwort von Michael Wassmann Die PARTEI • 19.09.2021
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.
© 2021 Michael Wassmann
Wie in Artikel 15 GG bestimmt, soll die Überführung in Gemeineigentum durch ein Gesetz erfolgen, in dem Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt werden.