Frage an Michael Thews von Christian C.
Sehr geehrter Herr Thews,
der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Das Gesetz könnte Fracking in Deutschland mittel- bis langfristig ermöglichen, obwohl es große Bedenken und Widerstände in der Bevölkerung gibt. Als Mitglied im Umweltausschuss und stellv. Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind Sie unmittelbar an der Überarbeitung des Gesetzespakets beteiligt. Ich bitte Sie daher, mir hierzu einige Fragen zu beantworten:
1) Der Bundesratsumweltausschuss hat im April einen Antrag verabschiedet, der ein Fracking-Verbot über das Bundesberggesetz vorsieht. Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
2) Laut Gesetz soll das Urteil der Expertenkommission für die Verwaltung nicht bindend sein. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das in der Praxis nicht durchsetzen lässt und demokratisch legitimierte Verwaltung de facto entmachtet wird. Halten Sie die Einführung der Expertenkommission vor diesem Hintergrund für vertretbar?
3) Worin sehen Sie den Sinn und Zweck der im Gesetzesentwurf verankerten 3000-Meter-Grenze?
4) Kann die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen Ihrer Meinung nach den Schutz des Grundwassers sicher machen? Und wenn ja oder nein, warum (nicht)?
5) Das Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung sieht die Erprobung von Fracking-Vorhaben vor. Sollte es Ihres Erachtens solche Erprobungsvorhaben geben? Wenn ja, wie viele sind aus Ihrer Sicht sinnvoll, wo sollten sie durchgeführt werden und welcher Erkenntnisgewinn muss aus Ihrer Sicht damit verbunden sein?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Sehr geehrter Herr Chwallek,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Im Thema Fracking hat sich einiges getan und insbesondere die 3000m Grenze ist gekippt, ein schöner Erfolg.
Aufgrund der Ereignisse verweise ich auf meine aktuelle Pressemitteilung:
http://michael-thews.com/2015/06/30/cdu-in-nrw-muss-klarheit-bei-fracking-schaffen/
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Thews MdB