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Michael Thews
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Frage von Kristian K. •

Wieso haben Sie die längst überfälligen Erhöhungen an das Elterngeld nicht durchgeführt und, im Gegenteil, Kürzungen in der Neuregelung ab dem 01.04.2024 vorgenommen?

Sehr geehrter Herr Thews,

sie haben diese Frage bereits Anfang 2023 erhalten, in der klar hervorging, dass eine inflationsbedingte Anpassung an das Elterngeld längst überfällig ist. Sie haben daraufhin auf den Koalitionsvertrag verwiesen in dem steht: „Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“

Mit der Neuregelung des Elterngelds ab dem 01.04.2024 sind diese notwendigen Erhöhungen nicht durchgeführt worden. Im Gegenteil, sind die Obergrenzen reduziert worden und werden auch in 2025 weiter reduziert. Zusätzlich wurde die Flexibilität stark reduziert, wie beide Elternteile sich die Monate aufteilen können, sodass nun nur noch ein einziger gemeinsamer Monat beim Basis-Elterngeld genommen werden kann. Anstatt Verbesserungen, gab es nur Verschlechterungen. Das Familienministerium verkauft diese Entscheidung damit, dass Frauen dadurch schneller zurück in die Arbeit kämen (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj). Auf welcher wissenschaftlichen Basis beruhen diese Thesen?

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