Frage von Dirk A. • 07.06.2008
Antwort von Michael Stübgen CDU • 05.08.2008
(...) Von daher dürfen bestimmte Leistungserbringer nicht willkürlich von Verträgen ausgeschlossen werden, die im Verhandlungswege abgeschlossen worden sind. Bezüglich der DAK erfolgt nach meiner Kenntnis derzeit eine aufsichtsrechtliche Prüfung durch das Bundesversicherungsamt. Letztlich wird genau darauf zu achten sein, wie die Krankenkassen die gesetzgeberischen Vorgaben umsetzen. (...)