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Michael Stübgen
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Frage von Dirk A. •

Frage an Michael Stübgen von Dirk A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stübgen,

ich bin ein selbstständiger Orthopädieschuhmachermeister. Leider muss ich ihnen mitteilen,dass die Gesundheitsreform uns langsam aber sicher die Luft abdreht .Der Druck der Krankenkassen auf uns ist ungemein hoch. Wir stehen kurz vor einem Kollaps. Auf uns kommt ein "Berufsverbot" zu,dass die Gesundheitsreform mit sich bringt. Die DAK hat schon keine Verträge mehr mit uns ab 2009. Das heißt, dass meine Kunden die mit mir zufrieden sind aber bei der DAK versichert sind, trotzdem nicht mehr von mir versorgt werden dürfen! Das betrifft eigentlich alle Innungsmitglieder, die nicht irgendwelche Knebelverträge mit der DAK geschlossen haben. Das ist doch nicht richtig, oder. Es gibt somit keinen freien Wettbewerb. Was sagen Sie dazu?

MfG,
Dirk Appelt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Appelt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern nehme ich dazu wie folgt Stellung: Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist auch die Hilfsmittelversorgung neu geregelt worden. Seit dem 1. April 2007 sollen die Krankenkassen prinzipiell im Wege der Ausschreibung Verträge mit Erbringern von Hilfsmitteln abschließen. Dabei muss die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten sichergestellt werden. Ferner gilt, dass für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, Ausschreibungen in der Regel nicht zweckmäßig sind. Die Zulassung von Leistungserbringern ist entfallen, um den Vertragswettbewerb zu stärken. Die Versorgung soll letztlich über Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen. Insbesondere die vorgesehenen Ausschreibungen bzw. Vertragsabschlüsse sind, wie auch in Ihrem Fall, Gegenstand zahlreicher Eingaben an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und an das Bundesministerium für Gesundheit. Zahlreiche davon beziehen sich auf die DAK. Um einen funktionierenden Wettbewerb innerhalb des Systems zu gewährleisten, muss in jedem Fall eine ausreichende Vielfalt der Leistungserbringer gewahrt bleiben. Zielstellung des Gesetzgebers war es zu keinem Zeitpunkt, insbesondere die klein- und mittelständischen Unternehmen vom Markt zu drängen. Von daher dürfen bestimmte Leistungserbringer nicht willkürlich von Verträgen ausgeschlossen werden, die im Verhandlungswege abgeschlossen worden sind. Bezüglich der DAK erfolgt nach meiner Kenntnis derzeit eine aufsichtsrechtliche Prüfung durch das Bundesversicherungsamt. Letztlich wird genau darauf zu achten sein, wie die Krankenkassen die gesetzgeberischen Vorgaben umsetzen. Eine Notwendigkeit für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Den geäußerten Bedenken muss durch ein vernünftiges Vertragshandeln der Krankenkassen begegnet werden.