Frage an Michael Stübgen von Franz S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Stübgen,
beim Lesen der Kommunikation zwischen Ihnen und Herrn Reichardt hat sich mir eine Frage aufgedrängt. Grundsätzlich scheinen Sie der Aussage von Herrn Reichard zuzustimmen, dass die Privatsphäre eines Menschen ein schützenswertes Gut ist. Als einen Teil der Privatsphäre hat Herr Reichardt die bevorzugten Internet-Seiten genannt, ich möchte hier die Kommunikation hinzufügen und zwar nicht nur den Inhalt, sondern auch das wann und mit wem. Und genau diese Daten werden nach meinem Verständnis durch die Paragraphen 113a/b zukünftig gespeichert und werden den Behörden nach meinem Verständnis bereits bei Straftaten (§113b 1) zur Einsicht gebracht. Können Sie mich bitte aufklären, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dies dürfte nur bei "schweren Straftaten" geschehen, wie von Ihnen am 23.11. ausgeführt.
Falls meine Interpretation korrekt ist, möchte ich Sie ebenfalls um eine Stellungnahme bitten, ob die Aufklärung auch von Bagatelldelikten wie kleinen Diebstählen oder Betrug einen solchen Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers rechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Schwarz