Frage an Michael Siebel von Waltraud H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Siebel,
die KEF hat im Zeitraum 2013 bis 2016 Mehrerträge durch die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags in Höhe von ca. 1,146 Mrd. Euro prognostiziert. Mit dem RBStV haben die Länder seinerzeit eine Aufkommensneutralität für gewährleistet erachtet. Die Mehrerträge stehen im Widerspruch zu einer Aufkommensneutralität. Damit liegt europarechtlich eine unzulässige staatliche Beihilfe vor. Warum ist seinerzeit keine Anmeldung bei der EU-Kommission erfolgt? Was wird jetzt unternommen bezüglich der Unzulässigkeit nach EU-Recht? Sie heben als medienpolitischer Sprecher die Senkung der Beiträge um EUR 0,48 hervor. Warum wird der auf zwangsweise Zahlung in Anspruch genommene Bürger nicht vollständig informiert, dass eine Senkung um EUR 0,73 von der KEF empfohlen war und dass damit auch nur die Hälfte der Mehreinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfasst war? Warum wird nicht über die Bildung einer "Sicherheitsreserve" informiert? Meinen Sie nicht, dass jeder Bürger Anspruch auf vollständige Informationen hat? Vorstehende Informationen erhält man NICHT über den örR. Sie behaupten, Qualitätsfernsehen sei vornehmlich im örR zu finden und "koste" eben "Geld". Inwiefern stellen aus Ihrer Sicht die (noch dazu intransparent gehaltenen) Hauptkostenpunkte, die Übertragung von WM-Fußball und Champions League aus Quotengesichtspunkten, Qualität dar? Halten Sie es für rechtmäßig, dass die ör Anstalten Ihre Bedarfe für das Internet in der aktuellen Beitragsperiode mehr als verdreifachen, obwohl mehr als 10% der Bürger nicht über einen Internetanschluss verfügen und einen angeblichen individuellen Vorteil durch den örR auch nicht typisiert erzielen können? Halten Sie den gerade beschlossenen Jugendsender der örR im Internet für rechtmäßig, den ebenso entgegen den Erfordernissen mehr als 10% der Bürger nicht empfangen können? Wie kann etwas als bewährt bezeichnet werden, wenn gleichzeitig Änderungsbedarf evident ist?
Danke für Antworten,
mit freundlichen Grüßen