Frage an Michael Schweiger von Wolfgang K. bezüglich Gesundheit
1) Die Hilfegewährung für Menschen mit seelischen Behinderungen erfolgt noch immer häufig in Einrichtungen außerhalb Hamburgs. Was wollen Sie tun, um das Hilfesystem in Hamburg bedarfsgerecht auszubauen?
2) Viele chronisch psychisch kranke Menschen können und wollen gern stundenweise einer Beschäftigung nachgehen. Was wollen Sie tun, dass in Hamburg sog. "niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden?
Sehr geehrter Herr Kiel,
vielen Dank für Ihre Fragen.
zu 1.
Die Hilfegewährung für Menschen mit seelischer Behinderung außerhalb Hamburgs ist besonders für Angehörige aber auch für die Menschen mit sozialen Bezügen in Ihrer Heimatstadt eine oft unterschätzte Situation, die u. a. auch finanzielle Nachteile für die Menschen mit sich zieht. Es gibt hierzu viele bemerkenswerte Aktivitäten, sowohl seitens der Angehörigenverbände als auch seitens einer Vielzahl von Trägern im zuständigen Bereich der Eingliederungshilfe. Insbesondere das unzureichende Angebot an günstigen und bedarfsgerechten Wohnraum und Wohnformen in Hamburg beeinflussen den Prozess. Hier sind meines Erachtens die wesentlichen Stellschrauben für die es einen politischen Willen braucht. Ich möchte mich zukünftig dafür einsetzen, dass behördenübergreifende Kooperationen (die braucht es zur Problemlösung) eine Gesamtplanung ermöglichen, die die Interessen und Bedürfnisse der Menschen angemessen berücksichtigen.
zu 2.
Die Bereitstellung von angepasster Arbeit auch unterhalb der Schwelle der Erwerbsfähigkeit ist für den von Ihnen benannten Personenkreis von enormer Bedeutung. Arbeit ist sinnstiftend und tagesstrukturierend zugleich. Einzig auf die Kraft des Wirtschaftswachstums zu setzen, wird der Problemlage in keiner Weise gerecht. Ich möchte mich stark machen für einen dauerhaften Nachteilsausgleich um es Betroffenen und Arbeitgebern zu ermöglichen, auch chronisch kranken Menschen eine Chance zu geben. Die psychosoziale Beratung und Unterstützung in der Lebenswelt Arbeit ist für diesen Personenkreis in keiner Weise gegeben. Die rechtlichen Vorgaben in den Sozialgesetzbüchern ermöglichen vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Auch die Sozialpsychiatrie hat hierzu viele gute Ansätze. Diese, aber auch weiterführende Gestaltungspotentiale gilt es Auszuloten und aktiv umzusetzen.
Herzlichst Ihr
Michael Schweiger