Frage an Michael Schweiger von Torsten B. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Schweiger,
leider sind von den Betrieben die gegründet wurden, um leidensgerechte Arbeitsplätze in verschiedenen Bereichen für psychisch Kranke bereitzustellen, im Grunde keine mehr übrig. Auch der Bergdorfer Impuls schließt nun die Impuls Kunstofftechnik.
Obwohl meines Wissen in den Hamburger Kassen der Ausgleichsabgabe genügend Mittel vorhanden sind um solche besonderen Betriebe angemessen zu fördern, hat Hamburg diesen wichtigen Bereich als Angebot für psychisch Kranke und Behinderte kaputtgespart.
Mich würde interessieren, wie Sie sich vorstellen können, dem Trend des Aussterbens von Integrationsbetrieben für psychisch Kranke Menschen zu begegnen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Baumann
Sehr geehrter Herr Baumann,
vielen Dank für Ihre Frage. Geschützte Arbeitsplätze für Menschen mit psychischer Erkrankung, wie sie in sogenannten Integrationsbetrieben bereitgestellt werden, stellen für mich und die Grüne Partei ein wichtiges und ausbaufähiges Förderinstrument dar. Die Situation ist für die Menschen mit psychischer Erkrankung am Arbeitsmarkt absolut unbefriedigend und bedarf einer klaren politischen Impulsgebung. Der aktuelle Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen weist in der Tat für 2009 eine Erhebung der Ausgleichsabgabe von 21,75 Mill € aus. Verwendet wurden im Berichtszeitraum lediglich 11.34 Mill €. Die Ausgleichsabgabe gilt als sogenanntes Sondervermögen der FHH und darf nicht zu anderen Zwecken als zur direkten oder indirekten Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen verwendet werden. Ich teile Ihre Einschätzung, dass vor dem Hintergrund bestehender Mittel im Hamburger Ausgleichsfonds eine Anhebung der Fördermittel für Integrationsbetriebe darstellbar und inhaltlich auch geboten ist. Dabei geht es mir aber nicht nur um eine rein monetäre Erhöhung der Förderung in Form einer Anhebung von Minderleistungsausgleich und Mehraufwand. Ich möchte die Thematik gerne breiter verankern. Im Rahmen der aktuellen Umsetzungsplanung der EU-Behindertenrechtskonvention (Landesaktionsplan) sollte eine Arbeitsmarktplanung für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung erfolgen, die "echte" Verbesserung bei der Arbeitsaufnahme und dem Erhalt beinhalten sollte. Entsprechende Konzepte der Wohlfahrtsverbände liegen hierzu vor. Hierfür möchte ich mich in der kommenden Legislatur mit aller Kraft einsetzen.
Herzlichst Ihr
Michael Schweiger