Wie kann die Wieder-Aufhebung der Verlustverrechnungsgrenze von 20.000€ bei Termingeschäften die Allgemeinheit belasten?
In Ihren vorigen Antworten auf dieses Thema erwähnen Sie immer wieder, dass die Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung zu Lasten der Allgemeinheit gehen würde. Diese Argumentation ist nicht nachvollziehbar.
Zitat:
"Solche spekulativen Zwecke sollten nach unserer Auffassung im Verlustfalle nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheit gehen."
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fragen-antworten/liegen-ihnen-fallzahlen-zur-verlustverrechnungsbeschraenkung-des-ss-20-abs-6-satz-5-estg-fuer
Erklären Sie bitte anhand eines fiktiven Beispiels, in welcher Form die Allgemeinheit belastet wird, wenn hier keine Steuern fällig werden:
- Ich mache in 2022 Geschäfte, die in Summe 50.000€ Gewinn ergeben
- Ich mache in 2022 Geschäfte, die einen Verlust von 50.000€ ergeben
- Sie stimmen sicher zu, dass mein Kontostand am Jahresende +-0 aufweist
- Ich müsste jetzt auf einen nicht vorhanden Gewinn von 30.000€ Steuern zahlen. Geld das ich nicht habe. Warum?