Frage von Mathias G. • 23.03.2022
Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht angesichts der tatsächlichen Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit COVID-Patienten?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
Das Bundesministerium für Gesundheit resümiert in seinem Abschlussbericht für das Jahr 2020, dass im Jahresdurchschnitt für COVID-19-Patienten in den deutschen Krankenhäusern "...2% aller Betten und knapp 4% der Intensivbetten benötigt wurden,..." (Seite 4)
Die Zusammenfassung des Berichts: "Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat."
Die Daten für 2021 sind ähnlich.
Ist angesichts dieser Daten Ihrer Ansicht nach die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht gegeben?
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD