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Michael Schrodi
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Frage von Mathias G. •

Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht angesichts der tatsächlichen Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit COVID-Patienten?

Sehr geehrter Herr Schrodi,

Das Bundesministerium für Gesundheit resümiert in seinem Abschlussbericht für das Jahr 2020, dass im Jahresdurchschnitt für COVID-19-Patienten in den deutschen Krankenhäusern "...2% aller Betten und knapp 4% der Intensivbetten benötigt wurden,..." (Seite 4)

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Analyse_Leistungen_Ausgleichszahlungen_2020_Corona-Krise.pdf)

Die Zusammenfassung des Berichts: "Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat."

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Die Daten für 2021 sind ähnlich.

(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1181959/umfrage/intensivmedizinische-behandlungen-von-corona-patienten-in-deutschland/)

Ist angesichts dieser Daten Ihrer Ansicht nach die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht gegeben?

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