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Michael Schrodi
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Frage von Stefan B. •

Was macht man als Mieter, wenn der Vermieter den Härtefallantrag für die Beschaffung von Heizöl nicht stellt? Bleibt man dann außen vor und erhält keinerlei Hilfe?

Sehr geehrter Herr Schrodi,
was macht man als Mieter, wenn der Vermieter den Härtefallantrag für die Beschaffung von Heizöl nicht stellt? Bleibt man dann außen vor und erhält keinerlei Hilfe?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, auch Haushalte zu entlasten, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl und Holzpellets heizen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern für die hierzu nötige Verwaltungsvereinbarung wurden am 30. März 2023 abgeschlossen und der Bund stellt 1,8 Milliarden Euro für die Entlastungen zur Verfügung.

In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80% der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt (höchstens allerdings 1.000 Euro bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller/in, in der Regel einen Vermieter für mehrere Haushalte). Informationen zu den Regelungen im Detail finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html .

Die Antragstellung erfolgt in einem digitalen Verfahren über die Antragsplattform des jeweiligen Bundeslandes. Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern wird schnellstmöglich erfolgen. Bisher konnten daher weder von Vermietern noch von Eigentümern eine Entlastung beantragt werden.

Alle Informationen zur Antragstellung in Bayern finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php . Das Unternehmen KPMG, das in Bayern den Vollzug der Härtefallregelung übernimmt, hat auch eine Hotline für Fragen eingerichtet. Die Hotline erreichen Sie über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und (089) 59976061122.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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