Strom - und Gaspreise werden für manche Bürger unbezahlbar. Wie könnte man das ändern?
Sehr geehrter Herr Schrodi,
Seit Jahrzehnten fordere ich den Strompreis abhängig zu machen vom Verbrauch. Niedriger Verbrauch, sehr niedrige Kosten. Im Gegenzug exponentiell steigende Preise bei hohem Verbrauch. Das wäre auch jetzt für Gas machbar, denn auch hier liegen die Daten für den Verbrauch vor!
Mit den besten Grüßen
Horst K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In die Kalkulation des Strompreises für Haushaltskunden fließen drei wesentliche Bestandteile ein: Der Preis für die Beschaffung sowie den Vertrieb des Stroms, der sich aus dem Wettbewerb der Stromanbieter bildet, die Entgelte für die Netznutzung und die staatlich veranlassten Preisbestandteile wie zum Beispiel Steuern und EEG-Umlage. Nur auf die beiden letztgenannten Bestandteile kann die Regierung Einfluss nehmen. Darüber hinaus gilt auch bei Steuern der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wir haben in den letzten Monaten angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten zahlreiche Entlastungsmaßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Unser Ziel ist es, zielgerichtet diejenigen zu erreichen, die besonders unter den gestiegenen Kosten leiden. Bei Menschen mit niedrigen Einkommen machen die Kosten für Heizen, Lebensmittel und Mobilität einen besonders hohen Anteil an ihren Gesamtausgaben aus. Gleichzeitig sind dies oft die Menschen, bei denen kaum Raum für weitere Einsparungen ist. Wer in schlechter gedämmten Wohnungen lebt oder auf dem Land auf das schon ältere Auto angewiesen ist, hat meist nicht den finanziellen Spielraum, um kurzfristig etwas daran zu ändern, um Energie zu sparen. Auch wenn wir natürlich Anreize setzen und Förderprogramme aufgelegt haben, die mittel- bis langfristig im Bereich Gebäude und Mobilität Einsparungen ermöglichen sollen, müssen wir in dieser akuten Situation entlasten.
Dies tun wir unter anderem durch die die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage (Ökostrom-Umlage) ab Juli 2022. Darüber hinaus erhalten einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige einmalig eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Zudem soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate gesenkt und für den gleichen Zeitraum ein Ticket für 9 Euro/Monat für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt werden. Finanzschwache Haushalte erhalten einen Heizkostenzuschuss. Hinzu kommen Zuschläge für Familien mit Kindern, sowie weitere Einmalzahlungen für Empfänger von Sozialleistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi