Frage von Willi H. • 28.10.2021
Sehr geehrter Herr Schrodi Was ist mit der Bürgerversicherung ,sie wurde doch groß angekündigt.Oder war das nur ein Wahlversprechen
gleiches gilt es für die Krankenversicherung und Rente.Bekommt Herr Scholz jetzt schon kalte füße
Antwort von Michael Schrodi SPD • 10.12.2021
Sehr geehrter Herr H.,vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, die ich Ihnen erst jetzt, nach Aushandlung des Koalitionsvertrages mit Bündnis 90/Die Grünen und FDP sende.Leider hat die FDP in den Verhandlungen um eine künftige gemeinsame Regierung die Bürgerversicherung kategorisch abgelehnt. Dafür haben wir einige andere wichtige Punkte im Gesundheitswesen durchgesetzt:Bis 2023 müssen Vorschläge für die Einführung einer freiwilligen, paritätisch finanzierten Pflegevollversicherung gemacht werden, um die Übernahme der verbleibenden Eigenanteile an den Pflegekosten umfassend abzusichern. Das ist eine langjährige Forderung der SPD.Des Weiteren werden die Eigenanteile der Pflegebedürftigen durch die Finanzierung der Behandlungspflege durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen und die Übernahme der Ausbildungskosten gesenkt. Es wird zudem geprüft, ob eine weitere Absenkung der Eigenanteile möglich ist. Mit der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Übernahme der Corona-Kosten wird die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet.Sie sprechen auch die Krankenversicherung an: Grundsätzlich wichtig zur Finanzierung des Systems ist, dass der steuerfinanzierte Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung regelmäßig angepasst ("dynamisiert") wird. Die ebenfalls aus Steuern finanzierten Pauschalen zur Deckung der Leistungsausgaben für Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfänger werden erhöht - auch das entlastet die Gesetzlichen Krankenversicherungen. Um die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise zu stärken, wird der im AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) verhandelte Erstattungspreis künftig bereits ab dem siebten Monat nach Markteintritt gelten und nicht mehr nach zwölf Monaten. Bislang konnten die Hersteller die Preise für neue Arzneimittel für das erste Jahr nach Marktzugang relativ frei festlegen – ohne Nutzennachweis. Sie sehen also – hier haben wir einiges auf den Weg gebracht.Bei der Rente kann ich Ihnen folgende Erfolge nennen: Wir stärken die gesetzliche Rente und sichern das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48 Prozent. Der Beitragssatz steigt in den nächsten vier Jahren nicht über 20 Prozent. Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und Rentenkürzungen wird es nicht geben. Um Rentenniveau und Beitragssatz langfristig zu stabilisieren, steigen wir in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung in Form eines dauerhaften Fonds ein. Der Fonds erhält zu Beginn 10 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt.Wir verbessern auch die Alterssicherung für Selbständige. Für sie gilt in Zukunft eine Altersvorsorgepflicht, wenn sie keinem obligatorischem Alterssicherungssystem unterliegen. Selbstständige sind dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Wir stärken zudem die betriebliche Altersvorsorge. Dazu erlauben wir unter anderem Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Dazu werden wir unter anderem die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Beschäftigten mit niedrigen Einkommen soll eine Förderung Anreize bieten, eine private Altersvorsorge abzuschließen. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit Ihre Fragen beantworten.Mit freundlichen GrüßenMichael Schrodi