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Michael Schrodi
SPD
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Frage von Kaj B. •

Frage an Michael Schrodi von Kaj B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schrodi,

ich möchte über diesen Weg deutlich meine Bestürzung über das Abstimmungsverhalten der SPD zum Thema Staatstrojaner zum Ausdruck bringen. Ich habe das Gefühl, dass es notwendig ist, die Stimme zu erheben, auch wenn die SPD bei der nächsten Bundestagswahl keine relevante Rolle mehr spielen wird. Und zumindest mich wundert das auch nicht mehr. Von der Union habe ich nichts anderes erwartet, aber das eine Partei, die vormals stolz die Sozialdemokratie repräsentiert hat, alle Mahnungen und Ratschläge von Bürgerrechtlern und Digitalexperten (bspw. CCC) in den Wind schlägt und den dumpfen Parolen der Überwachungsfanatikern folgt finde ich schockierend.

Wie gedenken Sie zukünftig, Freiheits- und Bürgerrechte glaubwürdig repräsentieren zu wollen?

Mit freundlichen, wenn auch verzweifelten Grüßen
Kaj Beuter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beuter,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sorgen für unsere Sicherheit an den deutschen Grenzen, an den Flughäfen und Bahnhöfen und leisten dabei einen herausragenden Beitrag. Aus diesem Grund war es der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig, das zuletzt vor 27 Jahren reformierte Bundespolizeigesetz an die heutige Zeit und die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Nach monatelangen Verhandlungen mit der CDU/CSU konnten wir uns schließlich auf ein ausgewogenes Gesetzespaket einigen. Die vorgesehenen Änderungen stellten ganz konkrete Verbesserungen für die Polizeipraxis dar. Wir wollten dafür sorgen, dass auch die Bundespolizei mit zeitgemäßen Ermittlungsbefugnissen bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Schleuserkriminalität und beim Menschenhandel effektiver vorgehen kann. Die Bundespolizei sollte daher bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) die gleichen Befugnisse wie das Bundeskriminalamt (BKA) bekommen.

Der Bundesrat hat das Gesetz nun aber gestoppt. So erhalten durch die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes nur die 19 Nachrichtendienste die Befugnis, die Bundespolizei jedoch nicht.

Übrigens: Onlinedurchsuchungen mit Zugriff auf gespeicherte Daten, wie es das Bundesinnenministerium und die Unionsfraktion vehement gefordert hatten, sind mit der SPD nicht zu machen! Die Quellen-TKÜ sollte nur auf laufende Kommunikation begrenzt werden, es sollte keinen Zugriff auf gespeicherte Inhalte geben.

Es wurde viel kritisiert, dass dies „unterhalb der Schwelle eines konkreten Tatverdachts“ geschehen sollte. Die Schwellen sind bei der Gefahrenabwehr jedoch sehr hoch, da im Strafverfahren die Tat bereits geschehen ist und nicht mehr verhindert werden kann. Wir müssen aber versuchen, solche Taten zu verhindern!

Die geplante Befugnis zur Quellen-TKÜ orientierte sich an der bereits bestehenden Befugnis in der Strafprozessordnung. Eine richterliche Anordnung der TKÜ und Quellen-TKÜ wäre nur möglich gewesen

- zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes,

- zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt,

- wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die zu überwachende Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Straftat begehen wird, die eine nicht unerhebliche Schädigung der oben genannten Rechtsgüter erwarten lässt

- die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Bei der Quellen-TKÜ kommt hinzu, dass diese nur im Zusammenhang mit lebensgefährdenden Schleusungen oder Menschenhandel angeordnet hätte werden können, wenn diese Tat eine nicht unerhebliche Schädigung der genannten Rechtsgüter erwarten lässt.

Das Ziel war und ist klar: Wir brauchen dringende Verbesserungen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus/- terrorismus in Deutschland. Unsere wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung, der gegen alle Verfassungsfeinde – ob online oder offline – vorgeht. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse. Das haben wir mit der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes erreicht.

Aber: Wir wollen keinen Verfassungsschutz, der in der digitalen Welt etwas darf, das er in der analogen Welt nicht darf. Daher haben wir in den letzten Wochen und Monaten um jede Detailformulierung im Gesetzesentwurf gerungen. Wir haben als SPD klargestellt, dass es keine Aufhebung der Verschlüsselung geben darf und, dass es für jede einzelne Kennung einer Überwachung eine explizite Anordnung (und damit Prüfung) durch die sog. G10-Kommission geben muss. Die G-10-Kommission entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Überwachungen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 unseres Grundgesetzes). Eine darüberhinausgehende Onlinedurchsuchung, die über die Überwachung der laufenden Kommunikation den direkten Zugriff auf Computer und Festplatten und damit einen digitalen Fingerabdruck von Speichermedien ermöglichen würde, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion immer abgelehnt!

Wir haben uns entschieden, diesen schwierigen aber aus meiner Sicht vertretbaren Kompromiss zu gehen, um künftig schwerste Straftaten auch in der digitalen Welt verhindern zu können. Ich möchte nicht nur einen starken Staat fordern, wenn es um soziale Belange geht. Wir müssen auch unsere Institutionen stark zu machen, wenn es darum geht, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi MdB

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