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Michael Schrodi
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Frage von Dr.-Ing. Adolf C. •

Frage an Michael Schrodi von Dr.-Ing. Adolf C. bezüglich Energie

Welche Veränderungen im EEG sind Ihrer Ansicht nach erforderlich, dass Photo-voltaikanlagen, die älter als 20 Jahre sind, mit einem wirtschaftlich vertretbaren Stromverkaufspreis, weiter betrieben werden können?

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Sehr geehrter Herr Dr. C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zukunft der PV-Altanlagen.

Im vorliegenden Entwurf der EEG-Novelle von Wirtschaftsminister Altmaier ist für Anlagen, die 2021 aus der Förderung fallen, eine befristete Auffanglösung vorgesehen. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung ins Netz über die Direktvermarktung bleibt bestehen, ist aber mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden und lohnt sich für viele Betreiber kleinerer Anlagen nicht. Für Betreiber von Anlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung wird daher bis 2027 befristet die Möglichkeit geschaffen, ihren Strom dem Netzbetreiber zum Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zur Verfügung zu stellen. Dies gilt aber nur, wenn der gesamte in der Anlage erzeugte Strom eingespeist wird. Der eigentlich deutlich attraktivere Wechsel in den Eigenverbrauch wird doppelt sanktioniert: Anlagenbetreiber müssen zum einen eine unverhältnismäßig teure Messtechnik nachrüsten, zum anderen auf ihren Eigenbrauch die anteilige EEG-Umlage entrichten. Beides lehnen wir ab.

Angesichts des steigenden Bedarfs an Ökostrom können wir es uns nicht leisten, diese Anlagen zu verlieren und ihr Rückbau wäre ein falsches Signal für die Energiewende. Der Weiterbetrieb der meisten Anlagen könnten mit gesetzlichen Anpassungen gesichert werden. Zum einen sollten die ausgeförderten Anlagen bis 30 kWp bei Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, wie es auch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorsieht. Für die Überschusseinspeisung oder Volleinspeise-Anlagen bedarf es einer "kleinen Direktvermarktung", die ohne die Messtechnik für eine Viertelstundenbilanzierung auskommt und sich daher auch für kleinere Solaranlagen wirtschaftlich darstellen lässt. Schließlich bräuchte es eine unbürokratische Auffanglösung für Fälle, in denen der Wechsel in die Direktvermarktung nicht aktiv durch den Anlagenbetreiber vorgenommen wird. In deren Rahmen müsste der Netzbetreiber den Strom gegen eine geringe, aber kostendeckende Mindestentschädigung abnehmen.

Zur Erreichung unserer Klimaziele müssen wir den Bestand an Anlagen am Stromsystem halten und den Ausbau weiter beschleunigen. Die Energiewende kann nur dann zum Erfolg geführt werden, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern auch aktiv vorangetrieben werden kann. Wir müssen dazu bestehende Investitionshemmnisse für die Bürgerenergie konsequent abbauen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Altmaier reicht dazu nicht aus. Wir werden uns im weiteren Verhandlungsprozess, auch unter Berücksichtigung der Expertenmeinungen aus der aktuellen Anhörung im Wirtschaftsausschuss, für weitergehende Maßnahmen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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