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Michael Schrodi
SPD
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Frage von Ulrich K. •

Frage an Michael Schrodi von Ulrich K. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Schrodi,

der Bundestag hat z. Zt. wesentlich mehr Abgeordnete, als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nächstes Jahr ist wieder Bundestagswahl und ohne eine Wahlrechtsreform ist eine weitere Erhöhung der Abgeordnetenanzahl wahrscheinlich. Eine Rückführung auf die Normalgröße von 598 Abgeordnete ist aber m. E. dringend geboten.

Leider ist eine notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags immer noch nicht erfolgt, da alle bisher vorgeschlagenen Vorschläge nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben.

Was wollen Sie konkret unternehmen, dass die Mehrheit für die Verkleinerung des Bundestags noch rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl erreicht wird?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

U. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kaul,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.

Der Deutsche Bundestag ist als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger das Herz unserer parlamentarischen Demokratie. Hier werden die zentralen gesellschaftlichen Debatten geführt, Gesetze beraten und beschlossen, der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung kontrolliert. Die SPD-Bundestagsfraktion will sicherstellen, dass der Bundestag diese Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen kann.

Das Gesetz sieht für den Bundestag eine Regelgröße von 598 Mandaten vor. Bei der nächsten Wahl könnten es nach dem aktuell geltenden Bundestagswahlrecht wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten über 800 Mandate werden. Der Bundestag könnte dadurch an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stoßen. Deshalb wollen wir das Wahlrecht reformieren.

Da in dieser Legislaturperiode die interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Bundestages unter Leitung von Bundestagspräsident Schäuble leider ohne Erfolg geblieben ist, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion nun einen neuen Kompromissvorschlag entwickelt: Mit einem zweistufigen Brückenmodell wollen wir auf praktikable Weise einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenwirken und den Weg für eine nachhaltige Wahlrechtsreform bereiten.

Wir wollen in einem ersten Schritt mit Wirkung bereits zur Wahl 2021 eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze von 690 Abgeordneten einführen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zur gleichmäßigen Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag verbinden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen bis zur Erreichung der Obergrenze unter Wahrung des Zweitstimmenproporzes zugeteilt werden, darüber hinausgehende Überhang- und

Ausgleichsmandate nicht mehr. In einem zweiten Schritt schlagen wir vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzt und Empfehlungen für eine Wahlrechtsreform sowie zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeitet.

Weitere Einzelheiten und die konkrete mathematische Umsetzung unseres Vorschlags haben wir auf der Homepage der SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/spd-brueckenmodell-zweibeispielrechnungen.pdf

Die Unionsfraktion hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause erste eigene

Vorschläge für eine Wahlrechtsreform diskutiert. Eine Beschlussvorlage hierzu ist uns nicht

übermittelt worden und hat es wohl auch nicht gegeben. Wir sehen hier noch erheblichen weiteren Diskussionsbedarf und werden die nächsten Wochen weiter intensiv nutzen, um an einer Reform für die Wahl 2021 und darüber hinaus zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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