Frage an Michael Schrodi von Herbert P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Schrodi,
es würde mich interessieren, wie ihre persönliche Meinung zum Thema Krankenkassenbeitrag auf Direktversicherung ist.
Für eine klärende Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
mfG, H. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten und Betriebsrenten aus Direktversicherungen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Diese Regelung wurde damals vor allem vor dem Hintergrund einer drohenden Finanzierungslücke der Krankenkassen eingeführt. Inzwischen herrscht jedoch bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Konsens darüber, dass diese sogenannte ‚Doppelverbeitragung‘ eine Fehlentwicklung ist, die wir korrigieren müssen. Wir wollen diese Ungerechtigkeit aus der Welt schaffen und Betriebsrenten und Direktversicherungen wieder attraktiver machen. Dazu gab es bereits 2017 einen Beschluss des Parteivorstandes und Beschlüsse von Landesgruppen, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen.
Wir sind uns einig, dass bei Betriebsrenten und Direktversicherungen, genau wie bei der gesetzlichen Rente, nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden sollte. Diese Haltung haben auch die Sachverständigen in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 25. April 2018 klar unterstützt. Die CDU/CSU und Gesundheitsminister Spahn haben diese Forderung lange blockiert. Auch Kanzlerin Merkel selbst hat sich noch im Frühjahr ablehnend dazu geäußert.
Inzwischen entbrennt der Streit allerdings weniger um das Ob als um das Wie. Es geht bei der Abschaffung der Doppelverbeitragung nicht um Millionenbeträgen, sondern um jährliche Milliardenbeträge. Jens Spahn will, dass dies durch Steuermittel finanziert werden soll. Angesichts einer abflauenden Konjunktur und bereits heute vorhandener Steuerzuschüsse zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von über 14 Mrd. Euro hat Finanzminister Scholz dieses Vorhaben bisher kritisch bewertet. Auch Kanzlerin Merkel hat in ihrem Statement dazu festgestellt, dass dafür keine Mittel im Haushalt vorhanden seien.
Innerhalb der SPD – unter anderem von Gesundheits- und Rentenpolitikern wie Karl Lauterbach und Ralf Kapschack - wird daher die Möglichkeit diskutiert, die finanziellen Mittel aus den Beiträgen zur GKV zu nehmen. Die gute finanzielle Situation der Krankenkassen gibt dafür unserer Meinung nach den dafür nötigen Spielraum. Für eine kurzfristige Entlastung diskutieren wir außerdem die Einführung eines Freibetrags anstelle der jetzigen Freigrenze. Während momentan der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Überschreiten der Freigrenze auf den kompletten Auszahlungsbetrag erhoben wird, würde dann nur jeder zusätzliche Euro mit Beträgen belastet. Aber auch bei dieser Variante gilt: Die Situation der Krankenkassen ist derzeit gut, aber auch hier kann eine abflauende Konjunktur zu Schwierigkeiten führen. Die Finanzierungsfrage muss also gut durchdacht werden.
Insgesamt gilt: Durch unsere Hartnäckigkeit in den Koalitionsverhandlungen haben wir als SPD bereits erreicht, dass die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung wiederhergestellt wird. Seit dem 01. Januar 2019 tragen Arbeitgeber damit wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung bei wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Genauso haben wir auch schon in den Verhandlungen dafür plädiert, dass die Beiträge für Betriebsrenten und Betriebsrenten aus Direktversicherungen in der Auszahlungsphase auf den halben Beitrag gesenkt werden. Wir bleiben auch jetzt bei unserer Haltung: Unser Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen. Der halbe Krankenkassenbeitrag ist dafür ein Muss.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi