Frage an Michael Schrodi von Werner F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schrodi,
glauben Sie, dass durch den gesetzlichen Mindestlohn bei Vollzeitarbeit Altersarmut verhindert wird?
Glauben Sie, dass durch Anhebungen des Mindestlohnes um Cent-Beträge hier eine mittelfristige Besserung eintritt?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für eine Antwort.
W. F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anregungen.
Der Mindestlohn ist eine der größten Arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Geschichte Deutschlands, von dem rund 3,7 Millionen Beschäftigte profitieren. Nach der ersten Bilanz ist deutlich zu sehen, dass die Einführung des Mindestlohns zahlreiche positive Effekte auf den deutschen Arbeitsmarkt hat. So sind unter anderem die Löhne im Niedriglohnbereich durch die Einführung des Mindestlohns nachweislich gestiegen und Niedriglohnbeschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeit und Vollzeit) umgewandelt worden.
Eine generelle Anhebung des Mindestlohns, auch bei kleinen Beträgen, hat für die 3,7 Millionen Beschäftigten die auf den Mindestlohn angewiesen sind, durchaus positive Auswirkungen. Der ursprüngliche Betrag von 8,50 € wurde damals in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften als erster Schritt vereinbart, um unter anderem der steigenden Altersarmut und Kinderarmut entgegenzuwirken.
Die Aufgabe der mit der Einführung des Mindestlohns gegründeten Mindestlohnkommission ist es, den geltenden Mindestlohn jährlich zu prüfen und gegebenenfalls anzuheben. Dabei berücksichtigt die Kommission, welche Höhe geeignet ist, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen. Darunter zählt unter anderem auch die Vermeidung von Altersarmut.
Bei der Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Abs. 2 MiLoG) und stützt sich dabei auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes (Beschluss der Mindestlohnkommission, 2018, S. 2). In einem Beschluss der Kommission vom 26.06.2018 wurde der Mindestlohn zum 01.01.2019 auf 9,19 € und wird zum 01.01.2020 nochmals um 0,16 € auf 9,35 € angehoben. Dies stellt einen Anstieg von 5 % dar.
Klar ist aber auch, dass der momentane Mindestlohn noch keinen ausreichenden Schutz vor Altersarmut bietet.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass der Mindestlohn eine deutliche Aufwertung erfährt, damit der Mindestlohn ein wirksames Instrument im Kampf gegen drohende Altersarmut wird. Das kann erreicht werden, wenn der Mindestlohn mindestens 12,00 € je Zeitstunde umfasst.
Zudem wollen wir als Fraktion die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken. Deshalb setzen wir uns nicht nur für einen höheren Mindestlohn ein, sondern auch für eine stärkere Tarifbindung und ein Recht auf mobile Arbeit sowie auf Weiterbildung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schrodi