Frage an Michael Müller von Elisabeth S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister von Berlin,
Herr Michael Müller,
darf ich Ihnen einige Grundsatzfragen stellen?
1) Worin sehen Sie den Hintergrund, dass im Gestrüpp der Zuständigkeit zwingendes Recht ausgehebelt worden ist über den Verwaltungsweg, dass Rechte und Pflichten aus Grunddienstbarkeit §§ 1018 ff, §§ 138 sittenwidrigem Vertrag ff, Sachenrecht §§ 1020ff, §§ § 1047, 1048 Nießbrauch-Lastentragung, 1059b Unpfändbarkeit, §§ 1090ff 1093 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit ausgehebelt worden sind im Amtsgericht Köpenick, im Finanzamt für Körperschaftssteuer bei der Investitionsbank Berlin und im Senat Bauen und Wohnen in Bezug auf den Fördervertrages Nr. 10105565 Flur 444, Flurstück 181 in 12557 Berlin Blatt 5235N?
2) Warum untersagte die Inhaberin der Besetzungsrechte nicht die Beschlagnahme
Zwangsversteigerung,die Übertragung des Forderungsausfalls auf die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam Babelsberg durch Ersuchen eines Nichtberechtigten? Einen der nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war!
3) Welcher Beamte im Bauaufsichtsamt verursachte die Angabe der falschen Grundstücksgröße, die veröffentlicht wurde im Jahr 2008 in dem Amtsblatt, Aktenzeichen 70 K 214/07 für den Zuschlagstag vom 13. Okt. 2008?
3a) Wem gegenüber verzichtete der Bezirk Köpenick auf die Besetzungen der 13 Wohnungen und des kleinen geweerbes? (Überraschend erfuhr ich davon fast 9 Jahre danach)
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schwabe
Berlin den 29. 06. 2016