Sehr geehrter Herr Müller, meine Frage an Sie als Bundestagskandidaten-wie konnte der Berliner Senat unter Ihrer Führung eine 2G-Regel beschliessen, bei der alle U12 zwangsweise draussen bleiben müsst
Quelle:https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rot-rot-gruen-2g-kinder-restaurant-ausschluss/
Sie möchten als Spitzenkandidat der Berliner Liste in den Bundestag einziehen!
Würden sie selber einen Kandidaten wählen, der nach fast 2 Jahren Coronakrise keine wasserfesten Regeln beschliessen kann?
MfG
Moses S., Berlin
Sehr geehrter Herr Moses S.,
der Senat von Berlin hat am 15. September 2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci das in der Sitzung am 14.09.2021 beschlossene 2G-Optionsmodell modifiziert und eine so geänderte Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt, wie bereits vereinbart, am 18. September 2021 in Kraft.
Das gestern vom Senat beschlossene Modell wird dahingehend geändert, dass eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren eingeführt wird. Diese dürfen dann grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie negativ getestet sind. Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller