Frage an Michael Müller von Marion K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
welche priorität hat für sie die öffentliche daseinsvorsorge in berlin und die aufrechterhaltung bürgernaher öffentlicher dienstleistungen am beispiel der bezirklichen grünflächenämter? wie stehen sie zum einsatz von 1-euro-kräften ? berlin ist eine grüne stadt und soll es auch bleiben. dennoch wird den bezirksämtern immer weniger geld für die erfüllung ihrer aufgaben zur verfügung gestellt. insbesondere der bereich der grünflächenpflege und -unterhaltung ist aus finanz- und personalnot ständigen privatisierungen und kürzungen unterlegen. aktueller notnagel ist der einsatz von 1-euro-kräften für pflichtaufgaben, wider besseren wissens, abgesehen davon, dass es gesetzwidrig ist, sind sie folgen absehbar. qualitätsverlust, mangelbewirtschaftung, schäden an bäumen und sträuchern durch falsche oder ungenügende pflege, unfälle auf spielplätzen durch nicht sach- und fachgerechte kontrolle und reparaturen u.v.a.m. hier werden nicht nur reguläre arbeitsplätze bedroht oder ersetzt, hier werden fahrlässig vermögenswerte in der natur und umwelt zu lasten der bürgerinnen und bürger aufs spiel gesetzt.
Sehr geehrte Frau Kruck,
die Erhaltung der öffentlichen Grünanlagen ist hauptsächlich Aufgabe der Berliner Bezirke. Die Verwaltungsausgaben der Bezirke wurden in dieser Legislaturperiode auf eine Produktbudgetierung umgestellt. Diese Umstellung hat zu erheblich mehr Transparenz geführt, so dass in den öffentlich zugänglichen Berichten über die Kosten - und Leistungsrechnungen der Bezirke für alle öffentlichen Leistungen ersichtlich wird, in welchem Bezirk für welche Leistung wie viel Kosten entstehen. Dies betrifft auch die Pflege öffentlicher Grünanlagen. Der Einsatz von so genannten 1-Euro-Kräften ist durch eine gemeinsame Erklärung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, der Regionaldirektion und der Kammern geregelt. Darin heißt es: "Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Bereich gelten grundsätzlich als zusätzlich, wenn sie nicht zu Lasten bisheriger Planstellen und der an Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts zu vergebenden Leistungen eingerichtet werden." Für kommunale Grünanlagen sind in dieser Erklärung folgende Einsatzmöglichkeiten festgelegt:
-Kontroll - und Sichtungsarbeiten, insbesondere zur Aufnahme bestehender Mängel
-Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der Kastanienminiermotte
-Beseitigung von Unkraut auf Wegen
-Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung
-Aufstellung von Einrichtungen zur Besucherinformation wie z.B. Einrichtung von Lehrpfaden, Aufstellen von Dokumentationstafeln.
Der SPD-Fraktion ist es, genau wie den Gewerkschaften, ein wichtiges Anliegen, die Zusätzlichkeit öffentlich geförderter Beschäftigung zu gewährleisten. Keinesfalls sollten dadurch bestehende Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden. Wir haben daher auf die gemeinsame Erklärung und die Erstellung der Positivliste gedrängt und werden auch in Zukunft beim Verdacht auf mißbräuchlichen Einsatz der Arbeitskräfte dagegen vorgehen. Zum Verständnis muss aber bedacht werden, dass jede Form der Arbeitsmarktpolitik der öffentlichen Hand sich in einer schwierigen Situation befindet: Einerseits sollen bestehende Beschäftigungsverhältnisse geschützt werden, andererseits soll die Beschäftigung von momentan erwerbslosen Menschen die Integration in den ersten Arbeitsmarkt befördern.
Mit freundlichem Grüßen
Michael Müller