Frage an Michael Luther von Jörg T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Luther,
wie den Medienberichten bisher zu entnehmen war, sollen nur Neufahrzeugen nach der neuen KFZ-Steuer berechtet werden. Erstzulassung vor dem 5. November 2008 werden weiter wie bisher versteuert.
Ich besitze seit ca. 2 Jahren ein sehr sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug. Jedoch müßte ich mehr als das 3fache an KFZ Steuern zahlen als ein anderer Fahrer des gleichen Fahrzeugs(was nach der neuen Regelung besteuert wird). Und das nur weil ich es früher gekauft habe?
Es sollte doch eigentlich um Klima- und Umweltschutz gehen. Warum werden nun gerade die bestraft, die schon in der Vergangenheit an die Umwelt gedacht haben? Oder wird es in solchen Fällen eine Möglichkeit geben die Art der Besteuerung selbst zu wählen?
Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf dieser Homepage zur zum Thema der CO2- und Schadstoffausstoß-orientierten Kfz-Steuer. Zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass die Beantwortung Ihrer Frage leider etwas länger gedauert hat. Lassen Sie mich dann einmal feststellen, dass ich es sehr begrüße, dass Sie sich schon vor geraumer Zeit ein umweltfreundliches Fahrzeug angeschafft haben.
Leider schreiben Sie mir nicht das genaue Datum der Erstzulassung Ihres Wagens und die von ihm erfüllte Abgasnorm. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle nur sehr grundsätzlich antworten. Die von Ihnen geäußerte Sorge, dass diese Umstellung der Kfz-Steuer für Sie steuerliche Nachteile bringen könnte, grade weil Sie bereits vor geraumer Zeit auf ein umweltfreundliches Fahrzeug umgestiegen sind, kann ich durchaus nachvollziehen.
Die jetzt beschlossene CO2-orientierte Besteuerung für neu, d.h. ab dem 1. Januar 2009, zugelassene PKW mag vor dem Hintergrund ungerecht sein, dass Fahrzeugkäufer, die wie Sie bereits vor dem Inkrafttreten der Neufassung der Kfz-Steuer klimabewusst auf umweltschonendere Fahrzeuge umgestiegen sind, jetzt unter Umständen benachteiligt werden. Leider verhält es sich mit Stichtagsregelungen in der Regel so, dass es oftmals bedauerliche Einzelfälle gibt, die durch eine solche Regelung benachteiligt werden. Zielrichtung der CO2-basierten Steuer ist es aber nicht, bisheriges Verhalten zu belohnen oder zu bestrafen, sondern für die Zukunft zu einem anderen Verhalten anzuregen.
Deshalb werden Bestandsfahrzeuge weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer überführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Möglichkeit, dass sich die Besteuerung Ihres Pkw noch zum Positiven ändert, kann damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Zusätzlich erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen besonders schadstoffarmen Euro-5-Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.
Die inhaltlichen Eckpunkte der Einführung einer C02- und schadstoffabhängigen Kraftfahrzeugsteuer für Pkw sind vom Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 als Bestandteil des integrierten Energie- und Klimaprogramms verabschiedet worden. Sie berücksichtigen u. a. die problematische CO2-Datenbasis, die es leider nicht erlaubt, die Steuerbemessung für den vorhandenen Pkw-Bestand auf den CO2-Ausstoß umzustellen. Allgemein müssen die Bemessungsgrundlagen einer Steuer die für Belastungsunterschiede maßgeblichen Relationen realitätsgerecht und folgerichtig abbilden, denn hiervon hängt die gebotene Gleichmäßigkeit der Besteuerung ab.
Wie mir das Bundesfinanzministerium mitgeteilt hat, ist es innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen nicht möglich, die Einbeziehung des gesamten oder eines Teils des Pkw-Bestandes in eine neue Kraftfahrzeugsteuer im Ergebnis vom Vorhandensein vergleichbarer und rechtlich belastbarer CO2-Werte abhängig zu machen. Eine Nachweispflicht zum CO2-Ausstoß der Pkw vorzusehen, wäre ebenfalls nicht haltbar, denn dies hätte ggf. hohe Kosten für viele betroffene Steuerpflichtige zur Folge. Die Neuregelung soll deshalb erst für alle ab dem 1. Januar 2009 erstmals zugelassenen Pkw wirksam werden. Die Verfügbarkeit gesicherter CO2-Daten und Möglichkeiten ihrer nachträglichen Ermittlung hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingehend geprüft, zuletzt unter Einbeziehung der Automobilhersteller.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer bereits seit 1985 neben Begünstigungen für emissionsarme Pkw immer zugleich um Mehrbelastungen für weniger umwelt- und klimafreundliche Pkw handelt. Bei den hierfür notwendigen politischen Abwägungen des Gesetzgebers geht es um ökologische, wirtschaftliche und finanzielle Ziele sowie um soziale Aspekte.
Die weiteren Eckpunkte der Neuregelung für die neue Kfz-Steuer im Einzelnen:
- Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g/km und ab 2014 für Pkw mit 95 g/km.
- Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro je g/km an.
- Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
- Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.
- Künftig übernimmt der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder für die Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer an den Bund wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Luther