Frage an Michael Luther von Maximilian S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Dr. Luther,
nach meinen Recherchen sind Sie einer der Bundestagsabgeordneten, welche Ihre Nebeneinkünfte nicht offenlegen! Quelle:www.campact.de
Mich würde interessieren wieso Sie das nicht tun?
Herzliche Grüsse
Maximilian Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf www.kandidatenwatch vom 23.8.2005.
Die von Ihnen aufgestellte Forderung bedeutet die Offenlegung der Steuererklärung. Abgeordnete unterliegen grundsätzlich dem Steuergeheimnis, wie alle anderen Bürger zu recht auch.
Die Mitglieder des Bundestages sind, wie in den Verhaltensregen für Bundestagsmitglieder, § 1, Abs. 2 festgelegt, zu bestimmten Offenlegungen verpflichtet. Für einen Teil der Angaben besteht eine Veröffentlichungspflicht und eine Mitteilung an den Bundestagspräsidenten, ein anderer Bereich muss nur dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Diese neuen Verhaltensregeln sind erst in dieser Legislatur verabschiedet worden und wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, schicke ich Ihnen gerne einen Kopie der entsprechenden Bestimmungen zu.
Mit freundlichen Grüßen, Michael Luther