Frage an Michael Luther von Thorsten G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Michael Luther
heut bin ich auf diese Seite gestoßen weil ich geschaut habe ob es wegen der Wismutrente eine Sammelklage gibt. Mein Vater bezieht eine ganz normale Altersrente, es gab mal eine Regelung in VEB`s und bei der Wismut , dass für Hochschulgrader eine Zusatzversorgung besteht. Die wurde auch in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung bei der VEB bezahlt aber nicht bei der Wismut (16 Arbeitsjahre) wobei nach seinen Erkenntnissen die Zusatzrente auch bei der Wismut gezahlt wurden ist. Meine Frage ist nun, ob es dafür eine eindeutige Regelung gibt die hierfür zutreffend ist?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Gahler
Sehr geehrter Gahler,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. November 2007 zu einer möglichen Zusatzversorgung bei der Wismut.
Im Bezug auf Ihre Frage nach einer spezielle Wismutrente bzw. Zusatzversorgung für ehemalige Mitarbeiter der Wismut kann ich Ihnen mitteilen, dass es eine solche nach der Wiedervereinigung nicht gegeben hat. Die Rentenleistungen an ehemalige Wismut-Mitarbeiter bemisst sich allein am Sozialgesetzbuch, dass hier keine Sonderleistungen vorsieht. Hierzu kann ich Ihnen gern weitere Auskünfte erteilen.
In "Sachen Wismut" geht es vornehmlich um eine Anerkennung von Gesundheitsschäden/ strahlenbedingte Berufskrankheiten. Auch hierzu kann ich Ihnen gern weitere Informationen geben.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Michael Luther