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Michael Luther
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Frage von Andrea S. •

Frage an Michael Luther von Andrea S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Luther,

Ich bin fassungslos und besorgt darüber, dass die neue Bundesregierung nun wieder Atomexporte (wie soeben für das AKW Angra in Brasilien bewilligt) mit staatlichen Mitteln in Milliardenhöhe verbürgt. Dem haben Sie vor kurzem im Haushaltsausschuss zugestimmt und Areva/Siemens eine Bürgschaft in Höhe von 2,5 Mrd. Euro verschafft. Die Abschaffung des Ausschlusskriteriums fand ohne parlamentarische und öffentliche Aufmerksamkeit statt, es gab keine öffentliche Beteiligung oder Konsultationen von Experten und NGOs. Der seit 2001 geltende Ausschluss war ein sicherer Schutz vor Atomprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern die weitaus höhere Risiken als bei uns aufweisen und die ohne staatliche Hilfe nur schwer eine Finanzierung finden. Dieser Schutz ist nun dahin.

Können Sie mir erklären, wieso einerseits von Regierungsseite behauptet wird, Atomkraft sei eine Brückentechnologie, bei uns sollen nur die "sicheren" AKW weiterlaufen dürfen, etc. und dann andererseits in einem Land wie Brasilien, das noch mit Schulden von Angra 1 und 2 zu kämpfen hat, diese Technologie mit Reaktoren der "alten Generation" mit staatlichen Mitteln gefördert wird?

Durch die Exportförderung sollen deutsche Arbeitsplätze gesichert werden. Areva/Siemens jedoch gehört nachweislich zu den Firmen, die in den letzten Jahren mit die meisten Arbeitsplätze in Deutschland gestrichen und ins Ausland verlagert haben.

Das AKW in Brasilien liegt in einem Erdbebengebiet, nur wenige Kilometer von einer Millionenstadt entfernt; es wäre hier bei uns sicher NICHT GENEHMIGUNGSFÄHIG. Ist Brasilien dafür weit genug weg? Warum, wenn die Regierung immer wieder beteuert, die "Erneuerbaren entschieden voranbringen" zu wollen, legt sie nicht ein Exportförderprogramm für Erneuerbare auf? Die Erneuerbaren haben doch bewiesen, dass sie ein Jobmotor, besonders für den Mittelstand sind.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Soth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Soth,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen wie folgt antworten: Der Haushaltsausschuss hat dieser Exportbürgschaft zugestimmt. Grundlage dieser Entscheidung war der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP. Hier heißt es:

„Die Entscheidungsverfahren für die Garantien für Exportkredite, Investitionen und ungebundene Finanzkredite werden beschleunigt und vorrangig an der Sicherung des Standortes Deutschland und der Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung im Inland ausgerichtet. Einzelentscheidungen und Deckungspolitik werden an den international vereinbarten Regeln und Leitlinien ausgerichtet. Diese werden zur Sicherung fairer Bedingungen im internationalen Wettbewerb weiterentwickelt. Für den Umweltbereich sind die OECD-Umweltleitlinien alleiniger Maßstab bei der Prüfung von Anträgen auf Exportkreditgarantien.“

Daraus folgt:

• Exportkreditgarantien sind ein Instrument der Wirtschaftsförderung im internationalen Wettbewerb

• Sie sichern deutsche Exporteure und Export finanzierende Banken insbesondere gegen Zahlungsrisiken ab

• Die internationalen Wettbewerber der deutschen Exporteure verfügen in ihren Ländern über vergleichbare Absicherungsmöglichkeiten

• Es ist daher entscheidend, in diesem Bereich in enger internationaler Abstimmung vorzugehen

• Für die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Belange wurden im OECD-Rahmen einheitliche Umweltleitlinien entwickelt

• Weitergehende nationale Regelungen würden deutsche Exporte im internationalen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, ohne Verbesserungen in den Bestellerländern erreichen zu können, da die Besteller in der Regel ohne Weiteres auf Angebote aus anderen Ländern zurückgreifen können.

• Die vor Vereinbarung der OECD-Umweltleitlinien national entwickelten deutschen Umweltleitlinien sind durch die inzwischen international vereinheitlichten Regelungen überholt und werden nicht mehr angewandt.

• Dementsprechend richtet sich der Interministerielle Ausschuss bei seinen Entscheidungen nach den OECD-Umweltleitlinien und wendet diese unmittelbar an.

• Dies gilt auch für deutsche Lieferungen und Leistungen, die für Nuklearanlagen im Ausland bestimmt sind. Auch hier gilt, dass eine Verweigerung von Exportkreditgarantien nur dazu führen würde, dass deutsche Exporteure sich im internationalen Wettbewerb nicht mit wettbewerbsfähigen Risikoabsicherungen und Finanzierungsangeboten beteiligen können, ohne dass dies auf die Entscheidung über die Errichtung von Nuklearanlagen im Ausland einen Einfluss hätte.

• Selbstverständlich werden die OECD-Umweltleitlinien auch für Exporte angewandt, die für Nuklearanlagen bestimmt sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Luther