Michael Leutert
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Frage von Andreas W. •

Frage an Michael Leutert von Andreas W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Laut Wikipedia ist der wissenschaftliche Mitarbeiter eines Abgeordneten des Bundestages dadurch charakterisiert, dass er ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann und nicht direkt wissenschaftlich arbeiten muss.

"Beim Deutschen Bundestag werden Abgeordnetenmitarbeiter, die ein abgeschlossenes Studium nachweisen können, als „wissenschaftliche Mitarbeiter“ bezeichnet, obwohl sie in diesem Sinne keine rein wissenschaftliche Tätigkeit ausüben." ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Mitarbeiter )
oder
"Vorausetzung für den Beruf ist ein Studienabschluss." ( www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,333780,00.html )

Wie verhält sich dieser Sachverhalt in Ihrem Büro? Sollten wissenschaftliche Mitarbeiter ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen und nachweisen können, schon mal, um gerecht in Lohn und Bildung gegenüber ihren studierten Mitkollegen zu bleiben? Oder reicht bei ausgesprochenen Autodidakten die Selbstaussage per se wissenschaftlich zu sein, zum führen eines (wenn auch nicht geschützten) Titels: wissenschaftlicher Mitarbeiter eines MdB?

In Hoffnung auf eine erhellende Antwort,
ein Mensch, welcher bisher Hochschul-Zeugnisse vorlegen musste, um wissenschaftlicher Mitarbeiter sein zu dürfen.

Michael Leutert
Antwort von
DIE LINKE

Hallo, Herr Wohlgemuth!

Beim erneuten Durchsehen der Fragen und Antworten bin ich auf Ihre Frage gestoßen. Ich habe damals absichtlich nicht geantwortet. Bitte lesen Sie sich Ihre Frage nochmals durch und achten Sie bitte auf den Ton, in dem sie geschrieben ist. Finden Sie nicht, dass die Grenze zwischen Unterstellung und Frage hier fließend ist? Ich hoffe, Sie können nachvollziehen, dass ich deshalb nicht geantwortet habe.

Um die Sache aber kurz formal zu klären: Um im Bundestag einen Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterzeichnen zu können, muss man ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Leutert