Frage von Ronald S. • 09.12.2021
Wieso gelten in Sachsen Bekleidungsgeschäfte, Schuhgeschäfte oder Baumärkte nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs?
Sehr geehrter Herr Kretschmer,
die erst jüngst in Bayern eingeführte 2G Regel im Einzelhandel gilt zum Beispiel nicht für Schuhgeschäfte oder Baumärkte. Wie rechtfertigen Sie, angesichts dieser Tatsache, dass getestete Ungeimpfte in Sachsen von diesem Angebot ausgeschlossen werden, die Maßhaltigkeit der Sächsischen Corona Schutzverordnung?
Ich gehe davon aus, dass Sie selbst, vor Allem zu dieser Jahreszeit, Schuhe tragen. Wie also kann der Sächsische Landtag in seiner Beschlussfassung davon ausgehen, dies seien keine Waren des täglichen Bedarfs. Ich bitte Sie allerdings von einem Verweis auf den Online-Handel abzusehen.
Vielen Dank.
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU