Frage von Denise H. • 25.02.2021
Frage an Michael Kretschmer von Denise H. bezüglich Soziale Sicherung
Mit der Neustarthilfe bekomme ich für mein Geschäft Zuschüsse zu den Betriebsausgaben in Höhe von 7500€ für 6 Monate.
Warum soll der zusätzliche Verdienst aus einem versicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis oder auch beim Minijob-Arbeitsverhältnis als Einnahme gegen gerechnet werden????
Diese Verdienste sind doch gar keine BETRIEBSEINKÜNFTE und dienen meiner finanziellen privaten Absicherung. Die Neustarthilfe deckt größtenteils nur die Betriebsausgaben. Man kann doch die Leute nicht zwingen Hartz IV zu beantragen!! Ich weiß das die Grundsicherung nicht an die Neustarthilfe angerechnet wird, warum also nicht auch der Minijob oder sonstiges vorübergehendes Einkommen????
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU