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Michael Kretschmer
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Frage von Walter M. •

Frage an Michael Kretschmer von Walter M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmer,

meiner Frage möchte ich die These voranstellen, dass Gerechtigkeit sein muss, auch wenn die Welt darüber zugrunde geht. Nun hat die SZ im vergangenen Jahr einen Artikel unter der Überschrift ALBTRAUM veröffentlicht. Ein Mann wurde für etwas verurteilt, das er nicht begangen hat und musste dafür sogar eine Haftstrafe verbüßen. Mit Sicherheit gibt es dafür weitere Beispiele. M. E. ist das auf strukturelle Probleme zurückzuführen und am Ende geht es um das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Freiheit der Person. Diese Rechtsgarantie sehe ich in Sachsen nicht gewährleistet. Das wäre die Aufgabe Ihrer Partei gewesen, die seit 1990 den Justizminister stellt, mit der Ausnahme des Herrn Martens. Und Sie stellen jetzt das Thema SICHERHEIT im Wahlkampf auf die Tagesordnung. Mit 1000 neuen Polizisten wird es wohl nicht getan sein. Ich möchte Sie bitten, mir auf die Frage eine Antwort zu geben, wie Sie das Vertrauen der Sachsen in die Justiz festigen bzw wiederherstellen wollen und welche Maßnahmen getroffen werden, Unrecht durch die Justiz zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Markert

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Sehr geehrter Herr M.,

ich danke für Ihre Anfrage. Wie Sie zu recht erwähnen, ist die Freiheit der Person eines der wesentlichsten Grundrechte des Grundgesetzes. Ein aber nicht minder wesentliches für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbares Merkmal ist die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte (Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz). Diese besagt, dass eine Bewertung oder Kontrolle richterlicher Entscheidungen oder Verfahrensführung nur durch die Justiz selbst auf dem dafür vorgesehenem Rechtsweg möglich ist. Diese richterliche Unabhängigkeit ist ein zentrales Verdienst der Friedlichen Revolution von 1989.

Das unabhängige Gerichte im Einzelfall möglicherweise auch Entscheidungen treffen, die sich als unzutreffend erweisen können, ist leider abhängig von den Umständen des Einzelfalls nicht gänzlich auszuschließen. Das kann schon dadurch passieren, dass beispielsweise Zeugen sich irren oder schlichtweg die Unwahrheit sagen. Aber natürlich können sich auch Richter manchmal irren. Deshalb bieten die Gesetze - gerade bei Strafverfahren, an deren Ende auch freiheitsentziehende Maßnahmen wie etwa Haftstrafen stehen können - einen Rechtsmittelweg, auf dem ein weiteres Gericht die Entscheidung der ersten Instanz kontrolliert.

Die Politik hat die Aufgabe der Justiz gute Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass sie dafür Sorge zu tragen hat, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften ausreichend Personal haben, um die Verfahren zu bearbeiten. Dazu ist zu sagen, dass wir in Sachsen allein in den Jahren 2014 bis 2019 mehr als 500 zusätzliche Stellen für die Justiz geschaffen haben. So konnten die Verfahrensbestände in der Justiz in dieser Zeit deutlich, nämlich um mehr als 10.000 Verfahren, reduziert werden.

Zu den guten Rahmenbedingungen gehört auch, dass es effektive und alle beteiligten Interessen ausgleichende gesetzliche Verfahrensregelungen gibt Auch das wurde durch die Politik in Land und Bund gewährleistet. Aber es gibt immer wieder auch Bereiche, in denen Veränderungen der Rechtslage sinnvoll sind. Zurzeit wird beispielsweise über Änderungen an der Strafprozessordnung diskutiert, um die Strafverfahren effektiver zu machen und neue technische Möglichkeiten nutzen zu können. Auch damit kann das Risiko von Fehlurteilen gemindert werden. Künftig soll es z.B. erlaubt werden, mittels DNA-Proben die Haarfarbe bestimmen zu können.

Sofern Sie Anregungen zur weiteren Verbesserung der Gerichtsverfahren haben, freue ich mich darauf und nehme Ihre Anregungen gerne entgegen.

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