Frage an Michael Kretschmer von Reiner G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
leider fand ich den Justizminister, Herrn Gemko, nicht in der Aufstellung, sodass ich meine Frage an Sie richten möchte:
Dürfen im Politischen Streit stehende, sich nach dem BGB-Paragraphen 226, Schikanegesetz, Bürgermeister und Bürger sich am Zivilgericht zu Zwickau streiten Az. 22 C 218/18 und der Richter, "Im Namen des Volkes", die vom GG und der Sächs. Verfassung garantierten Bürgerrechte beschneiden ? Sie hatten im Länderspiegel am Samstag, 27.7.2019, in Zwickau davon gesprochen, dass Demokratie aus der Mitte der Gesellschaft gesichert werden müsse und gegen demokratiefeindliche Kräfte verteidigt werden müsse !
Ich hoffe auf Ihre ehrliche Antwort und bedanke mich !
Reiner Gelfort
Sehr geehrter Herr G.,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. In Deutschland ist verfassungsrechtlich garantiert (Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes), dass jedem der Weg zu den Gerichten offen steht. Die Gerichte entscheiden dann in verfassungsrechtlich garantierter Unabhängigkeit (Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz). Eine Bewertung oder Kontrolle richterlicher Entscheidungen oder Verfahrensführung ist damit nur durch die Justiz selbst auf dem dafür vorgesehenem Rechtsweg möglich. Sollten Sie also mit einer Entscheidung eines Gerichts nicht einverstanden sein, steht es Ihnen - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts - offen, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.