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Michael Kretschmer
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Frage von Fanny K. •

Frage an Michael Kretschmer von Fanny K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kretschmer,

Die Regierung hat nun eine Gesetzesnovelle zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz veröffentlicht, über die im Bundestag aktuell beraten wird.

Mir persönlich erschließt es nicht, warum der Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energieanlagen abgepflichtig werden soll, wohingegen der Eigenverbrauch aus fossilen Energien nach wie vor abgabefrei bleibt.

Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Begründung Ihre Partei diese Besserstellung von fossiler Eigenversorgung einführen möchte.

Um diese Marktverzerrung zu unterbinden sehe ich als Möglichkeit, auch den Eigenverbrauch fossiler Energien mit einer Abgabe zu besteuern. Diese Abgabe sollte jedoch höher als die EE-Abgabe sein, da hier im Betrieb - im Gegensatz zu erneuerbaren Energien - neben klimaschädlichen Treibhausgasen auch gesundheitsgefährdende Stoffe (wie zum Beispiel 5 Tonnen Quecksilber pro Jahr aus dt. Kohlekraftwerken) emittiert werden. Diese Folgeschäden für Mensch und Umwelt könnten mit dieser Abgabe leicht internalisiert werden, was eine Wettbewerbsverzerrung drch die jetzige Folgekostendeckung durch die öffentliche Hand beenden würde.

Mit welcher Begründung setzen Sie und Ihre Partei sich nicht auch für eine fossile Energieabgabe ein?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort auf meine beiden Fragen.

Sonnige Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kilian,

für Ihre Anfrage zum Eigenstromverbrauch und den im EEG 2014 geänderten Förderbedingungen bedanke ich mich recht herzlich. Lassen Sie mich zuerst die grundsätzliche Notwendigkeit zur Änderung des EEG kurz erläutern.

Die steigenden Energiekosten drohten, die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zunehmend zu gefährden. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr rund 24 Milliarden Euro allein für die Förderung der Erneuerbaren Energien. Die Reform des EEG war dringend notwendig geworden. Durch die Reform des EEG-Fördersystems soll die Kostendynamik beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gebremst werden. Hierzu enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, u.a. die Festlegung verbindlicher technologiespezifischer Ausbaukorridore für die verschiedenen Arten der Erneuerbaren Energien (Wind an Land, Photovoltaik, Biomasse etc.), den Abbau bestehender Überförderungen (z.B. Streichung von Boni) und eben auch die von Ihnen angesprochene stärkere Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG Umlage.

Entsprechend dem Grundprinzip des Vertrauensschutzes für Bestandsanlagen wird vollständiger Bestandsschutz gewährleistet, einschließlich deren Modernisierung.

Für Neuanlagen, die von Ihnen angesprochen wurden, gibt es eine abgestufte Beteiligung an der EEG-Umlage. Grundsätzlich sind aber alle kleineren Neuanlagen unterhalb der Bagatellgrenze (10 KW) von der Umlage befreit.

Vertrauensschutz ist ein Grundprinzip der deutschen Politik, der einerseits den Bestandsanlagen für Erneuerbaren Energien gewährt wird, aber ebenso auch allen anderen Investitionen im Bereich der Energieerzeugung, also auch den konventionellen grundlastfähigen Kraftwerken gewährt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer

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