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Michael Kretschmer
CDU
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Michael Kretschmer von Klaus-Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kretschmer,
Sie kritisieren, dass Arbeitnehmer ab achtzehn Jahren künftig einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten sollen. Sie möchten dies verhindern! Sie wollen stattdessen ,dass eine abgeschlossene Berufsausbildung Vorrausetzung für einen Mindestlohn von 8,50 Euro sein soll. Ich kann bei ihrem Gedankenspiel keine nachvollziehbare Logik erkennen! Außer dem möglichst weitgehendem Erhalt von Lohndumping!
Frage: Warum soll z.B. der 30-jährige hart arbeitende Arbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung der im Straßenbau, Hochbau, als Fensterputzer oder im Gartenbaubetrieb seine Tätigkeit verrichtet nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten? Das sind harte Jobs, für die aber nicht immer unbedingt eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig ist!
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Steinberg,

für Ihre Nachricht vom 5. April 2014 möchte ich Ihnen recht herzlich danken.

Die große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde geeinigt. Wir befinden uns derzeit am Anfang eines langwierigen Beratungs- und Gesetzgebungsprozesses. Dieser Prozess des Austauschs und der Beratungen sowie die gesetzgeberischen Abläufe benötigen ausreichend Zeit, um mögliche Folgen der Einführung des Mindestlohns zu bedenken und im parlamentarischen Austausch zu erörtern. Die Einführung des Mindestlohns ist ein komplexes und risikobehaftetes Vorhaben. Daher ist es wichtig, dass wir uns mit potentiellen Fehlentwicklungen kritisch auseinandersetzen.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie die Regelung der Altersgrenze an, ab der ein Mindestlohn von 8,50 Euro ausgezahlt werden soll. Wir haben uns in den Verhandlungen für eine höhere Altersgrenze als 18 Jahre eingesetzt. Angesichts langer Schulzeiten und spätem Ausbildungsbeginn wäre es sinnvoll, den Mindestlohn für Jugendliche ohne Ausbildung erst ab einer Altersgrenze von 23 Jahren wirken zu lassen. Wir sehen die Gefahr, dass der Mindestlohn Fehlanreize setzt. Jugendliche fassen heute erst spät Fuß und finden ihren Weg. Bei Ausbildungsbeginn sind Jugendliche im Schnitt 20 Jahre alt. Rechnet man drei Jahre Ausbildungszeit hinzu, so ist das Alter 23 erreicht. Entscheidend ist, dass diese Lebensphase bis zum 23. Lebensjahr für die persönliche Entwicklung junger Menschen vor allem der beruflichen Qualifizierung dienen soll. Es muss verhindert werden, dass Jugendliche lieber eine besser bezahlte Aushilfstätigkeit annehmen und auf dieser Weise von Ausbildung und Studium abgehalten werden. Erfahrungen aus anderen Ländern wie Großbritannien und Niederlande zeigen, dass diese Altersgrenze von enormer Bedeutung für die Jugendlichen ist. Ob im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen hinsichtlich der Altersgrenze erreicht werden können, werden die Verhandlungen zeigen.

Ich hoffe, sehr geehrter H. S. , Ihnen meinen Standpunkt nahegebracht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Kretschmer

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