Frage an Michael Kretschmer von Peter J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kretschmer
Seit dem Jahr 2005 ist es erforderlich, bei Beantragung eines Reisepasses die Fingerabdrücke abzugeben. Da ich grundsätzlich gegen die Speicherung persönlicher biometrischer Daten durch staatliche Stellen bin, lehne ich die Abgabe meiner Fingerabdrücke ab. Dies ist m. E. ein weiterer Schritt hin zum „gläsernen Bürger“. (-Was kommt als nächstes? Ein implantierter Identitäts-Chip unter der Haut…? Bei Haustieren die man ins Ausland mitnimmt, ist das schon gang und gäbe! Warum nicht auch beim Menschen?-) Ich empfinde diese Entwicklung als sehr bedenklich, entwürdigend und willkürlich.
Durch die Pflicht der Abgabe meiner Fingerabdrücke fühle ich mich auf eine Stufe mit Dieben und Verbrechern gestellt. Diese Regelung verstößt gegen meine Würde und ist somit nach meinem Verständnis mit dem Grundgesetz nicht vereinbar: Art.1(1)GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Ich habe die zweifelhafte Wahl, ob ich mir einen Reisepaß ausstellen lasse oder nicht. Wenn ich aber einen möchte oder brauche, sind meine Fingerabdrücke zwingend notwendig. Ansonsten bekomme ich keinen(AVwV PassVwV vom 17. 12. 09; „Die Ausstellung des beantragten Reise-, Diplomaten- oder Dienstpasses ist abzulehnen, wenn sich die antragstellende Person weigert, ihre Fingerabdrücke erfassen zu lassen…“). Meiner Ansicht nach ist das eine eklatante Einschränkung der Freiheitsrechte, des freien Willens und der freien Entscheidung. Man behandelt hier die Bürger wie unmündige Kinder.
Diese Maßnahme verstärkt weder mein Sicherheitsempfinden, noch bindet sie m. E. die Terrorgefahr.
Meine Frage: wie stehen Sie als gewählter Volksvertreter und Mitarbeiter des Bundestages zu der Problematik und wenn sie meiner Ansicht folgen sollten, was können und werden Sie aktiv gegen diese Regelung tun?
MfG Peter Joch
Sehr geehrter Herr Joch,
die Speicherung biometrischer Daten in Deutschland geschah aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2252/2004. Doch bereits 2002 wurde das Pass und das Personalausweisgesetz von der rot-grünen Bundesregierung dahingehend modifiziert, dass biometrische Daten prinzipiell integriert werden können. Letztendlich werden die Fingerabdrücke gelöscht und alle anderen Daten dezentral gespeichert, denn: „Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.“ (vgl § 4 Abs. 3 Satz 3 PassG). Die Fingerabdrücke werden also mit keiner Referenzdatenbank abgeglichen – genau das wäre jedoch beispielsweise im Rahmen kriminaltechnischer Untersuchungen notwendig. Dies sollte Ihnen zeigen, dass Sie keineswegs auf eine Stufe mit Dieben und Verbrechern gestellt werden. Durch das Ausstellen eines „ePasses“ werden Sie nicht unter Generalverdacht gestellt. Vielmehr dient der neue Reisepass Ihrer Sicherheit – Diebstahl und Missbrauch werden erschwert. Außerdem ist der biometrische Reisepass mittlerweile Voraussetzung für die Einreise beispielsweise in die USA. Wenn Sie eine Grenzkontrolle passieren und Ihren ePass an den Grenzbeamten übergeben, so kann dieser – ein Lesegerät vorausgesetzt – auf die im Pass gespeicherten Daten zugreifen. Dafür brauchen die Behörden jedoch eine ausdrückliche Berechtigung. Für Reisen ins Schengen-Ausland können Sie auch weiterhin Ihren Personalausweis verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer