Frage an Michael Kretschmer von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung
Werter Herr Kretschmer,
die Oberlausitz wurde vor einem Monat von einer Flut heimgesucht, von der u.a. auch ich betroffen bin. Mit Verwunderung habe ich festgestellt das der Freistaat Sachsen scheinbar mit zweierlei Maß misst, oder wie soll man verstehen das Opfern in der Oberlausitz nicht dasselbe Maß an Hilfe zusteht wie den Opfern von 2002? Die sächsische Staatsregierung betont das Eigenvorsorge vor staatlicher Hilfe kommt. Dem kann ich zustimmen. Eigenverantwortung heißt für private Hausbesitzer Abschluß einer Versicherung. Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings das der Abschluß einer Versicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer in Gefährdungsgebieten, wozu unsere Waldhufendörfer und Orte an Mandau und Neisse zählen, oft unmöglich bzw. nur zu horrenden Preisen möglich ist. Nach der Flut von 2002 wurde daher die Einführung einer Pflichtversicherung nach dem Vorbild Frankreichs oder Spaniens und eine Veröffentlichung des elektronischen Zonierungssystems für Überschwemmungen (ZÜRS) im Internet vorgeschlagen. Meine Frage ist daher welche Schritte die sächsische CDU seit 2002 unternommen hat um Eigenverantwortung, die die Landesregierung jetzt einfordert, überhaupt erst möglich zu machen?
Desweiteren möchte ich darauf hinweisen das die Kommunen aufgrund sich ständig verschlechterner Einnahmen dazu übergegangen sind die Bachmauern in den Dörfern, etwa in Bertsdorf-Hörnitz, den Grundstückseigentümern zu überlassen. Mit anderen Worten sind jetzt einzelne Bürger für eine einst gesamtgesellschaftliche Aufgabe zuständig, obwohl sie andererseits oft nicht die Möglichkeit haben sich dagegen zu versichern. Bei Kosten von ca. 1.500€ pro Meter Bachmauer sitzen diese Bürger jetzt schnell einmal auf Kosten von 30.000€ und mehr. Gibt es seitens der sächsischen CDU Überlegungen diese Vorsorge vor Elementarschäden wieder in gesamtgesellschaftliche Hände zu legen oder die betroffenen Bürger sonst irgendwie zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen, Manfred Schirmer
Sehr geehrter Herr Schirmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hochwasser in der Oberlausitz im August 2010.
Meine Kollegen und ich engagieren sich intensiv für die Anliegen der Betroffenen des Augusthochwassers in der Oberlausitz. Ich sehe die Angebote der Sächsischen Staatregierung, dass 90 Prozent für die Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur gefördert und die restlichen 10 Prozent über besonders zinsvergünstigte Darlehen finanziert werden können, als sehr weitgehend an.
Die Sächsische Staatsregierung und der Ministerpräsident haben zugesagt, dass niemand in dieser schweren Situation allein gelassen wird. Dennoch ist der Grundsatz richtig, dass Versicherungen und andere Sicherungssysteme zunächst genutzt werden müssen, bevor mit Sondermaßnahmen eingegriffen werden kann. Mit der Soforthilfe der Landesregierung von 5 Mio. Euro ist ein erster Schritt getan, um besonders in Not Geratene zu unterstützen. Derzeit erfolgt die Vergabe dieser Mittel. Eine weitere Unterstützung des Freistaates Sachsen halte ich für durchaus möglich. Für diese müssen aber wiederum konkrete begründete Einzelfälle vorliegen.
Außerdem wurde kürzlich im Kabinett der Sächsischen Staatsregierung beschlossen, Gewerbetreibende, Handwerker, Gastronomen und andere kleine Unternehmen, die über keine ausreichende Eigenkapitaldecke verfügen, zielgerichtet zu fördern. So wurde das Darlehensprogramm um Zuschüsse ergänzt.
Der Bund wird die Einsätze des THW und der Bundespolizei nicht in Rechnung stellen. Zudem werden wir aller Voraussicht nach länger Zeit haben, die Bauprojekte aus dem Konjunkturpaket abzurechnen. Und wir sind im Gespräch darüber, dass wir bis zu 25 Mio. Euro zusätzlich aus der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung erhalten. Außerdem verhandeln wir mit der Bundesregierung über eine weitere Erhöhung der Mittel in der Städtebauförderung. Auch Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen hat kurzfristig das Problem gelöst, dass für Hartz IV–Empfänger eine umfangreichere Förderung möglich ist, Spenden bis zu einem bestimmten Betrag angenommen werden können und diese nicht auf den Regelsatz angerechnet werden.
In Bezug auf die von Ihnen angesprochene Regelung zu Bachmauern hat der Landkreis die Gemeinden beauftragt, Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Dienen Bachmauern der Straßenbefestigung oder dem Hochwasserschutz, so sollen diese in die Zuständigkeit der jeweiligen Ämter fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer