Frage an Michael Kretschmer von Jens H. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kretschmar,
laut Regierung in Berlin ist geplant das Kindergeld zu erhöhen. Was nutzt uns die Kindergelderhöhung, wenn man Hartz 4 bekommt und dies als Einkommen des Kindes ansieht und auf Hartz4 angerechnet wird.
Meine Frage:
Kann man sich nicht mal mit der Regierung an einen Tisch setzen und dies klären. Den Sozialschwächeren ist mit der Erhöhung nicht geholfen, sondern wiederr mal nur den Familien wo beide Arbeiten gehen. Wie sehen Sie das und könnte es in absehbarer Zeit, da eine Änderung geben?
Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Handke,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Kindergelderhöhung und deren Auswirkungen für Hartz-IV-Empfänger.
Mit dem Kindergeld und dem vom Bund deutlich verbesserten Kindergeldzuschlag für Kinder von Geringverdienern sollen die Familien im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten ihrer heranwachsenden Kinder unterstützt werden. Diese Lebenshaltungskosten werden im Rahmen der Hartz-IV-Regelsätze bei den Empfängern dieser Sozialleistung vom Staat bereits komplett übernommen. Daher wird die Kindergelderhöhung mit den Leistungen im Rahmen von Hartz IV verrechnet.
Allerdings haben wir in der vergangenen Wahlperiode die Leistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhöht. So erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, eine jährliche Zusatzleistung von 100 Euro für die schulische Bildung. Des Weiteren erhalten Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren seit dem 01.07.09 einen erhöhten Regelsatz. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde 2009 außerdem die Zahlung eines einmaligen „Kinderbonus“ von 100 Euro beschlossen. Dieser einmalig gezahlte Kinderbonus ist nicht mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet worden.
An dieser Stelle möchte ich Sie auch darüber informieren, dass die Regelsätze für Kinder derzeit auf der Tagesordnung des Bundesverfassungsgerichts stehen. Ein Urteil ist im Frühjahr dieses Jahres zu erwarten. Darin wird genau überprüft, ob den Bedürfnissen von Kindern auf bestehendem Recht entsprechend ausreichend Rechnung getragen wird, um ihnen ein würdevolles Heranwachsen zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer