Frage an Michael Kretschmer von Günter H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kretzschmer,
bitte teilen Sie mir als Bundestagsabgeorneter und in Ihrer Eigenschaft als Generalsekretär der CDU-Sachsen mit, wie Sie Einfluß nehmen wollen, daß im Freistaat das höchste parlamentarische Amt des Landtagspräsidenten oder der Präsidentin von einer ehemaligen oder einem ehemaligen CDU-Funktionär besetzt wird?
Gerade im zwanzigsten Jahr der friedlichen Revolution wäre es ein politischer Skandal, wenn nun neben dem aus der Block-CDU stammenden Ministerpräsidenten Tillich und ebenfalls aus dieser Partei hervorgegangenen Fraktionsvorsitzenden der CDU im Sächsischen Landtag, Steffen Flath, nun auch das höchste Amt mit einer Person mit Block-CDU Vergangenheit besetzt werden sollte. Dann können Sie nach den Wahlen in Sachsen im Bundestag verkünden: Die "Nationale Front" in Sachsen läßt grüßen.
Ihrer baldigen Antwort entgegensehend -
mit freundlichen Güßen
Günter Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
über den zukünftigen Landtagspräsidenten des Freistaates Sachsen befindet allein der neue Landtag, der sich spätestens am 30. Tag nach der Landtagswahl konstituieren wird. "Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Ersten, Zweiten und Dritten Vizepräsidenten sowie die Schriftführer", heißt es dazu wörtlich in der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages.
In der Regel genießt die stärkste Landtagsfraktion das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten. Doch wer dem neuen Landtag angehören und wie die Sitzverteilung aussehen wird, entscheidet der Wähler mit seiner Stimme am 30. August 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer