Frage an Michael Krämer von Robin M. bezüglich Umwelt
Wie stehen Sie zum Thema Tierrechte?
Auf welche Spezies sollten diese ausgeweitet werden und in welchem Umfang, insbesondere im Bezug auf Menschenaffen und Nutztiere?
Sehr geehrter Herr M.,
obwohl es kein direktes Thema des bayerischen Landtagswahlkampfes ist, haben wir dazu natürlich eine grundsätzliche Meinung. Wir setzen uns dafür ein, dass der Tierschutz auf Bundesebene und in der gesamten EU Verfassungsrecht wird. Unser Vorschlag für einen einzufügenden Verfassungsartikel lautet:
„Tiere haben als unsere Mitgeschöpfe um ihrer selbst willen das Recht auf Leben, das Recht auf Unversehrtheit und das Recht auf Freiheit. Entsprechend ihrem Schmerzempfinden, ihren Gefühlen und ihren Bedürfnissen sind ihnen zudem arteigene Rechte einzuräumen. Diese Rechte dürfen von Menschen nur im Falle der Notwehr oder, wenn ihre Einhaltung bei der Befriedigung essentieller menschlicher Bedürfnisse nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, beschnitten werden. Zu diesen menschlichen Bedürfnissen zählen etwa der Hausbau, die Fortbewegung oder die Nahrungsmittelgewinnung. Hierbei dürfen Tiere jedoch niemals gezielt ausgebeutet oder getötet werden.“
Ausführliche Aussagen zu diesem Thema finden Sie unter folgenden Links:
www.tierschutzpartei.de/tierschutz/tierschutz-im-grundgesetz-und-in-der-eu-verfassung
www.tierschutzpartei.de/partei/grundsatzprogramm/#DieRechtederTiere
(Grundsatzprogramm, ab Artikel 1.1)
"Nutztiere" gibt es übrigens in unserem Sprachgebrauch grundsätzlich nur
mit Anführungszeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Krämer