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Michael Joukov
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Frage von Franz E. •

Wird Ihre Partei, noch vor der Wahl !!!, das neue Wahlrecht entscheident ändern, um sicher eine Aufblähung des Parlaments, mit enormen, unnötigen Kosten, zu verhindern?

Sehr geehrter Herr Joukov,

mit Sorge sehe ich einer Aufblähung des Landesparlaments entgegen, die von Ihrer Partei lässig abgetan wird. Nach der Wahl ist zu spät. Sollten Ihrerseits nicht vorher entsprechende Änderungen vorgenommen werden, die sicher die Abgeordnetenzahl begrenzen, dann werde ich, als langjähriger Grünwähler, sie sicher nicht mehr wählen.

Mit freundlichem Gruß

Franz E.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

ich nehme wahr, dass die Kampagne gegen angeblichen „XXL-Landtag“ immer schriller wird. Tatsache ist aber (und wie Sie vielleicht wissen, darf ich mir gewisse Kompetenz in Sachen Wahlrecht herausnehmen, ich habe erfolgreich vor dem BVerfG gegen Unzulänglichkeiten des Bundestagswahlrecht geklagt https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/07/cs20080703_2bvc000107.html), dass durch die beschlossene Änderung des Wahlrecht mit einer VERKLEINERUNG des Landtags zu rechnen ist.

Das wird dadurch gesichert, dass Ausgleichsmandate landesweit und nicht mehr Regierungsbezirksweise berechnet werden, und auch dadurch, dass ein Zweitstimmenwahlrecht den Überhang an sich verhindert. Die drei Landesparlamente (Sachsen, Thüringen und Brandenburg), die vor einigen Wochen gewählt wurden, haben im Wesentlichen das gleiche Wahlrecht wie in BW und keines davon ist auch nur um ein Mandat „aufgebläht“ worden. 

Ich formuliere es gerne deutlich: die Angst vor „Aufblähung“ ist vorgezogenes Wahlkampfgetöse der FDP, nehmen Sie mich beim Wort, diese ist in Realität nicht zu erwarten.

Freundliche Grüße,

Michael.

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