Portrait von Michael Hübner
Michael Hübner
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michael Hübner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stephanie G. •

Frage an Michael Hübner von Stephanie G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Hübner,

wie ist ihre Ansicht zur offenen Ganztagsschule für Grundschulkinder, müssen die Kinder wirklich an 5 Wochentagen die Nachmittags-Betreuung besuchen wenn die Notwendigkeit nur für 2-3 Tage besteht? Es kann doch nicht sein, dass Eltern, die ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen durch die Anwesenheitspflicht in der OGS darin behindert werden.

Mit freundl. Gruß und der Hoffnung, dass sie sich für die Kinder und Eltern einsetzen,
Stephanie Grüwalder

Portrait von Michael Hübner
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grünwalder,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 09.01.2017. In der Tat ist die Teilnahme an der OGS eine schulische Veranstaltung und daher an 5 Tagen verpflichtend. Weil damit letztlich auch pädagogische Ziele verfolgt werden, die auch erreicht werden sollen, muss die Teilnahme grundsätzlich gewährleistet werden. Die OGS darf nicht bloß als eine reine "Verwahrmaßnahme" gesehen werden.

Gleichwohl sieht die Verordnung nach meinen Informationen sehr wohl vor, das aus besonderen Anlässen eine Befreiung an einzelnen Tagen möglich ist. Sicherlich gibt es auch hier "Ermessensspielräume" die genutzt werden könnten, ohne dabei das pädagogische Ziel aus den Augen zu verlieren. Deshalb habe ich mich auch schon mit Schulen und verschiedenen Trägern von OGS-Maßnahmen in meinem Wahlkreis in Verbindung gesetzt und auf diesen "Ermessensspielraum" hinwiesen und mehr Flexibilität eingefordert.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Eltern die Kinder bringen und abholen können wann sie wollen. Es muss dabei eine grundsätzliche Verlässlichkeit für alle Seiten gewährleistet werden. Auch z.B. die Betreuer haben einen Anspruch auf die Verlässlichkeit seitens der Eltern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hübner