Frage an Michael Hübner von Armin L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Warum Melde-u.Bewerbungspflicht für über 64jährige?
Als Wochenendpendler habe ich einen befristeten Job in Offenbach/Hessen seit 2006. Im September 2010 werde ich 65 Jahre. Ständig muss ich mich auf dem Arbeitsamt melden obwohl ich eine Stelle habe, keine andere anstrebe und auch keine Aussicht habe eine neue zu finden. Der nächste Meldetermin ist der 31.03.2010; im April 2010 muss ich zum vierten Mal zur angeblichen Arbeitsvermittlung. Mein Vertrag läuft am 30.06.2010 aus, 10 Wochen vor 65. Geburtstag. Wahrscheinlich wird der Vertrag bis zum Renteneintritt verlängert. Trotzdem ein Grund für das Arbeitsamt Dorsten zwei Bewerbungen je Woche zu fordern auch über 65J bis Ende September. Entweder das Gesetz ist so abartig und gibt diese Perversion her oder die Amtsleiterin handelt illegal.
MfG Lechert
Sehr geehrter Herr Lechert,
entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Mail.
Die von Ihnen beschriebene persönliche Situation im Umgang mit dem Arbeitsamt halte ich für nicht in Ordnung. Ich Denke, dass Sie das vergleichbar auch der Arbeitsagentur Dorsten vorgetragen haben. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation macht die Aufforderung an Personen, die in einer Beschäftigung sind – auch wenn diese befristet ist – nun wirklich keinen Sinn!
Sofern ich Ihnen dabei helfen kann, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt über meine Internetseite www.huebner-dorsten.de zu mir auf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hübner