
(...) Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften - dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz - zu verschaffen. Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Wer also die Stopp-Zeichen respektiert, wird also davon abgehalten, eine strafbare Handlung zu begehen. (...)