
(...) Wenn in § 14 steht, "die Primarschule vermittelt allen Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Bildungsgang grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schafft so die Grundlage für die weitere schulische Bildung. Sie vermittelt den Schülerinnen und Schülern je nach ihren individuellen Lernfortschritten in einem sechsjährigen Bildungsgang die Kompetenzen, die den Übergang in die Sekundarstufe I ermöglichen", steht dies für den gesetzlichen Auftrag der Primarschule, alle Kinder so zu fördern, dass kein Kind nach Besuch der Primarschule den Anforderungen der Sekundarstufe I NICHT gewachsen sein könnte. (...)