
(...) Sie fragen erstens nach der Rechtsgrundlage für Starterschulen: In der Drucksache 19/4759 ( https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=27947&page=0 ) hat der Senat auf eine schriftliche kleine Anfrage bereits ausgeführt, dass die Starterschulen auf der Grundlage des Hamburgischen Schulgesetzes, insbesondere der §§ 50 fortfolgende, eingeführt wurden. Insofern besteht selbstverständliche eine Rechtsgrundlage für die Starterschulen, die von den Änderungen des 9. März 2010 auch nicht berührt ist. (...)